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Zwei Tage voller Fragen und Einwände: Erörterungstermin zum immissionschutzrechtlichen Verfahren

Erhöhung des Mitverbrennungsanteils von Sekundärbrennstoffen auf 100 % in der Gempthalle verhandelt

Sachlich, fachkundig, konzentriert – zwei ganze Tage hat die Bezirksregierung Münster technische und Verfahrens-Fragen im vom BImSchG vorgesehenen Erörterungstermin zum immissionschutzrechtlichen Verfahren Dyckerhoff abgearbeitet. Geladen waren die Firma Dyckerhoff mit ihren Gutachtern und Anwälten als Antragsteller sowie die Stellungnehmer und Einwender in der öffentlich zugänglichen Sitzung in der Gempthalle. Insbesondere drehte sich die Erörterung um den Antrag des Zementproduzenten, die Sekundärbrennstoff-Anteile auf bis zu 100 % heraufzusetzen und die maximal zulässigen Schwermetallgehalte im Eisenoxidträger zu erhöhen.

Die Westfälischen Nachrichten berichten darüber ausführlich in ihren Print- und Online-Ausgaben vom 08./09.05. und vom 09./10.05. sowie in einem Kommentar von Erhard Kurlemann.

Stellvertretend für ihre Mitglieder und viele Bürger der betroffenen Kommunen hat die Bürgerinitiative Pro Teuto an beiden Tagen des Erörterungstermins Stellung bezogen und auf verfahrenskritische Punkte hingewiesen. Dabei hat Pro Teuto sich fachkundig unterstützen lassen: der Technische Sachverständige Dipl.-Ing. Peter Gebhardt sowie der Verwaltungsjuristen Henning Bahr haben die Bürgerinitiative in der Gempthalle inhaltlich wie juristisch begleitet und die Ausführungen der Sachverständigen der Zementindustrie kritisch hinterfragt.

Genug Material für die Bezirksregierung, die als Genehmigungsbehörde gefordert ist, die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zum Schutz der Bürger und der Umwelt in einem regelkonformen Genehmigungsbescheid angemessen zu berücksichtigen.