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Polen: Abholzung im NATURA 2000-Gebiet verstösst gegen EU-Recht

Wie auch der Teuto zwischen Lengerich und Lienen ist der Bialowieza-Urwald Teil des europäischen FFH-Schutzgebietsnetzes NATURA 2000

Blick über den Tellerrand: Die polnische Regierung hatte 2016 entschieden, einen massiven Holzeinschlag außerhalb des Bialowieza-Nationalparks in Nordost-Polen, jedoch im Natura-2000-Schutzgebiet zu genehmigen. Nach Protesten aus ganz Europa forderte die EU-Kommission Polen auf, die Fällaktion zu beenden, Polen ignorierte dies jedoch. Brüssel verklagte darauf das Land vor dem Europäischen Gerichtshof. Der BUND und Greenpeace berichteten ausführlich über das Schutzgebiet und die Proteste.

Nun hat der Generalanwalt am EuGH seine Schlussanträge vorgelegt. Die Deutsche Presseagentur meldet dazu u.a. in der WN:

„Abholzung verstößt gegen EU-Recht“

„Polen droht im Streit über die Abholzung im Naturschutzgebiet Bialowieza eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. Der zuständige EU-Generalanwalt wies am Dienstag die Rechtfertigung der Regierung in Warschau zurück und befand, Polen habe gegen EU-Recht verstoßen. Das ist noch kein Urteil – dieses wird erst in einigen Wochen erwartet. Doch folgen die Richter oft der Einschätzung ihrer Gutachter. Der Bialowieza-Wald gilt als einer der am besten erhaltenen Naturwälder Europas und ist als NATURA 2000 Gebiet als Lebensraum für bedrohte Tier- und Vogelarten besonders geschützt. Das bedeutet nach EU-Recht strenge Auflagen für die Forstbewirtschaftung.“