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Regionalrat beschließt „Sachlichen Teilplan Kalkstein“ am 25.06.18

Erweiterungsflächen zur Kalkabgrabung am Teuto nicht genehmigt

Mit der Stimmenmehrheit der CDU/FDP-Regionalratsfraktionen hat der Regionalrat den Sachlichen Teilplan Kalkstein beschlossen (Aufstellungsbeschluß). Im Münsterland werden damit 280 ha neue Kalkabgrabungsflächen dargestellt, so dass jetzt in der Region der Abbau auf einer Fläche von insgesamt 910 ha vorgesehen ist. Zwischen Lengerich und Lienen sind die beantragten neuen Abgrabungsflächen dagegen abgelehnt worden. In Lienen ist die Fläche der Firma Calcis nicht mehr im Regionalplan dargestellt, so dass der Abbau mit dem Auslaufen der bestehenden Genehmigung enden soll.

In Abwandlung und Ergänzung des von der Bezirksregierung vorgelegten Beschlussvorschlages (Punkt 6 der Tagesordnung vom 25.06.2018) haben CDU und FDP den Auftrag erteilt, dass die Bezirks­regierung gemeinsam mit der Landesregierung eine Stellungnahme der zuständigen EU-Kommission zur Frage der Aufhebung von Teilflächen des FFH-Gebietes einholen soll. Eine Verkleinerung des FFH-Gebietes könnte den Unternehmen weitergehende Abgrabungsperspektiven eröffnen.

Bündnis 90/Die Grünen hatten im Ausschuß bis auf die Abwägung der Naturschutzbedenken für die Beschlussfassung der Bezirksregierung gestimmt, die SPD-Regionalratsfraktion hatte sich für eine Beschlussfassung zum sozialverträglichen Ende des Abbaus am Teuto eingesetzt.

Die Bürgerinitiative Pro Teuto hat den von der Bezirksregierung Münster vorgelegten vermittelnden Beschlussvorschlag zum sachlichen Teilplan Kalk ohne die beschlossenen Zusätze begrüßt. Nach langjährigem Verfahren schafft der Plan endlich mehr Rechtssicherheit für Bürger und Firmen. Zwar sind wesentliche Ziele des Naturschutzes noch immer nicht erreicht und festgeschrieben – so bannt der Plan nicht die Gefahr der befürchteten Tieferlegung der Brüche mit einschneidenden Folgen für Grund- und Trinkwasser – aber die beantragte Ausweitung der Abgrabungsflächen in das Schutzgebiet von europäischer Bedeutung ist abgelehnt worden.

Bereits 1998/99 war mit den letzten Abgrabungsgenehmigungen über ein sozialverträgliches Ende des Kalkabbaus verhandelt worden. 2012 sind die kalkabgrabenden Firmen in Lengerich und Lienen aber erneut vorstellig geworden, um die regionalplanerische Ausweisung weiterer 54 ha Abbaufläche mitten im FFH-Gebiet Teutoburger Wald zu erlangen. Aus rechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen wurden diese Anträge damals nicht entschieden – viele engagierte Bürger, Naturschutzorganisationen wie BUND, NABU, Greenpeace und LNU sowie das Bündnis 90/Die GRÜNEN hatten auf die Unzulässigkeit des Vorhabens hingewiesen.

Mit der Erarbeitung des Sachlichen Teilplans Kalk des Regionalplans Münsterland wurde in der Folge erneut versucht, die Abgrabungsflächen auf Kosten des Teutoburger Waldes und des FFH- bzw. Naturschutzgebietes auszudehnen. Die Bezirksregierung Münster hat dazu im Verfahren 4 Jahre lang alle Anregungen und Argumente der Beteiligten umfassend geprüft und sorgfältig gegeneinander abgewogen. Das jetzt gefundene Ergebnis stellt eindeutig und aus guten Gründen fest, dass eine Erweiterung der Brüche nach geltendem Recht derzeit nicht möglich ist.

Nicht in allen Punkten wurde der Meinungsausgleich erreicht und der jetzt vorgelegte Entwurf ist auch für die Naturschutzverbände schmerzhaft: durch die regionalplanerische Darstellung der Brüche in Hohne und Höste wird noch immer das Ende des Abbaus nicht verbindlich definiert.

Der jetzt von den Mehrheitsfraktionen beschlossene Ergänzungsvorschlag sieht zudem vor, den gerade erarbeiteten Sachlichen Teilplan Kalk durch die Hintertür zu konterkarieren und die Erweiterung der Abgrabungsflächen über eine Verkleinerung des FFH-Gebietes zu ermöglichen.

Damit wird nach Auffassung der Bürgerinitiative Pro Teuto der in jahrelanger Auseinandersetzung mühsam erarbeitete Kompromiss der Bezirksregierung trotz des sorgfältig und sorgsam ausmoderierten Verfahrens gleich wieder in Frage gestellt. Die Kernfrage der Entwidmung des FFH-Gebietes ist darüberhinaus bereits umfassend im Verfahren geprüft und verworfen worden. Wir appellieren an Industrie und Politik, jetzt endlich den bereits 1998 verhandelten sozialverträglichen Ausstieg aus dem Kalkabbau einzuleiten und alle Versuche zu unterlassen, den gefundenen Befriedungsvorschlag für die Region mittels erneuter Abbauanträge zu torpedieren.

Die Bezirksregierung gibt einen Ausblick auf das weitere Verfahren:
„Mit der Aufstellung sind die inhaltlichen Arbeiten am Sachlichen Teilplan Kalkstein endgültig abgeschlossen. Der aufgestellte sachliche Teilplan ist dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als zuständiger Landesplanungsbehörde nach § 19 Abs. 6 LPlG anzuzeigen.
Dazu hat die Regionalplanungsbehörde nach § 19 Abs. 4 LPlG den aufgestellten Plan der Landesplanungsbehörde mit einem Bericht darüber vorzulegen, ob über den Regionalplan Einigkeit erzielt wurde oder welche abweichenden Meinungen von den Verfahrensbeteiligten und aus der Mitte des Regionalrats vorgebracht wurden. Darüber hinaus hat sie darzulegen, ob sie selbst Bedenken gegenüber dem vom Regionalrat aufgestellten Regionalplan hat; dem Regionalrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“

Die vollständigen und ausführlichen Sitzungsunterlagen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung zu finden.

In der Lokalzeit Münsterland vom 25.06.2018 berichtet der WDR über die Regionalratssitzung.