Müllverbrennung

Brandereignis vom 08.09.2018 nicht bei Überwachungsbehörde meldepflichtig

Bezirksregierung sieht keine Gefahr für die Nachbarschaft

Am 18.09.2018 berichteten die Westfälischen Nachrichten („Schwarzer Rauch sorgt für Unruhe“) von einem Vorfall bei der Fa. Dyckerhoff in Lengerich am 08.09.2018. Die Bezirksregierung Münster hat auf die Fragen der Bürgerinitiative Pro Teuto dazu geantwortet:

Was war die Ursache der Rauchentwicklung?

Am 08.09. geriet ein Stück Gummischlauch in Etage 3 des Wärmetauscherturms vom Drehrohrofen 8 in Brand.

Welche Anlagenteile waren betroffen und welche Funktionen haben diese Anlagenteile?

Betroffen war der Gummischlauch einer Saugleitung für Reinigungsarbeiten.

Wie haben Sie von dem Vorfall erfahren und wann?

Ich wurde von der Fa. Dyckerhoff am 18.09.2018 via E-Mail informiert. Da es sich bei dem Ereignis nicht um einen meldepflichtigen Schadensfall handelt, war eine Mitteilung durch die Fa. an die Überwachungsbehörde nicht erforderlich. Die Fa. Dyckerhoff informierte mich dann jedoch auf Grund des Artikels in der WN und des damit verbundenen öffentlichen Interesses.

Inwieweit war die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt?

Keine Beeinträchtigung der Anlage zur Herstellung von Zement- oder Zementklinker.

Wie und durch wen wurden die unmittelbaren Anwohner informiert?

Eine Information der Bevölkerung durch die Fa. Dyckerhoff erfolgte nicht. In diesem Fall war dies aus meiner Sicht auch nicht erforderlich, da keine Gefahr für die Nachbarschaft bestand.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um derartige Vorfälle zukünftig zu vermeiden?

Brandereignisse können nie gänzlich ausgeschlossen werden. Das zeitnahe Löschen des Feuers zeigt jedoch, dass die Brandbekämpfung im Werk funktioniert hat. Ich weise darauf hin, dass das Zementwerk auch über eine eigene Werksfeuerwehr verfügt.