Aktuell Kalkabbau

Stellungnahme des Kreises Steinfurt

Kreis Steinfurt hat für den Umweltausschuss eine klare Position zur beantragten Kalkabgrabung in Lengerich bezogen

1. Der Kreis Steinfurt stellt zur beabsichtigten 25. Regionalplanänderung die Forderung, dass die Frage der FFH-Verträglichkeit auf der Ebene der Regionalplanung abschließend geklärt wird. Da hier eine vorhabenbezogene Planung vorliegt, soll für den Artenschutz die Frage der erheblichen Betroffenheit verfahrenskritischer Vorkommen der Fledermausarten und die Frage, ob der Eingriff verträglich ist mit den Schutzzielen des FFH-Gebietes abschließend auf der Ebene der Regionalplanung auf der Basis aktueller Kartierungen geklärt werden.

2. Eine weitere Forderung ist, die Flächen für Kompensationsmaßnahmen im Regionalplan zeichnerisch darzustellen, um diese Flächen zu sichern und von konkurrierenden Nutzungen frei zu halten.

3. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Quellstandorte kann derzeit von der Unteren Wasserbehörde nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für eine FFH-Verträglichkeit dürfen diese priortären Lebensräume nicht erheblich beeinträchtigt werden.

4. Eine Vertiefung des bestehenden Steinbruchs Dyckerhoff-Hohne unterhalb der Grundwasserstände des Ist-Zustandes ist nur zulässig, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der im Umfeld der Steinbrüche liegenden Quellen und Hausbrunnen auszuschließen ist. Die max. Abbautiefe der ErweiterungsflächeDyckerhoff-Hohne hat sich an den Grundwasserständen des Ist-Zustandes zu orientieren.

5. Das Untersuchungsintervall für das Ablesen der Grundwasserstände und für das Beobachten der Kalktuffquellen ist ab sofort auf einen wöchentlichen Rhythmus zu verdichten.

6. Die Zuständigkeit für das sich an die Regionalplanung anschließende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach BImSchG wird bei der Bezirksregierung Münster gesehen.

Weitere Infos siehe öffentliche Sitzungsdrucksache B 139/2012 Kreis Steinfurt