Aktuell Müllverbrennung

Bezirksregierung Münster genehmigt Einsatz von kommunalem Klärschlamm im Zementwerk Dyckerhoff

Wie bereits von Pro Teuto erwartet, wurde passend zum Beginn der Herbstferien in NRW der Einsatz von kommunalem Klärschlamm im Zementwerk der Firma Dyckerhoff GmbH in Lengerich durch die Bezirksregierung genehmigt.

Eingereicht hatte Dyckerhoff den Antrag auf Klärschlamm-Mitverbrennung in der Drehrohrofenlinie 8 im Januar 2013. Der geplante Klärschlammeinsatz hat in Lengerich ein hohes Bürgerinteresse hervorgerufen und wurde auch im Umfeld von Lengerich kritisch diskutiert. Die Möglichkeit, bei der Genehmigungsbehörde Einwendungen gegen den Klärschlammeinsatz vorzubringen, nahmen 667 Bürgerinnen und Bürger wahr. In der Gempthalle in Lengerich wurden darüber hinaus an drei Tagen in über 25 Stunden sämtliche Aspekte des Klärschlammeinsatzes mit Einwendern, Vertretern der Firma Dyckerhoff, Gutachtern und Behördenvertretern erörtert.

Als Ergebnis dieses Erörterungstermins und der Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurde dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben, die Antragsunterlagen zu ergänzen und diverse Unterlagen nachzureichen. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob das umliegende FFH-Gebiet „Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg“ durch den Klärschlammeinsatz beeinträchtigt wird. Weiterhin forderte die Bezirksregierung, dass durch den Klärschlammeinsatz nicht mehr Quecksilber emittiert werden dürfe als bisher. Offensichtlich hat der Widerstand der Bürgerinitiative Pro Teuto, der Naturschutzverbände und der Bevölkerung dazu geführt, dass nunmehr größere bauliche Änderungen an Ofenanlage 8 vorgenommen werden müssen. Auch wurden die Grenzwerte für einzelne Luftschadstoffe jetzt verschärft und eine zusätzliche Messeinrichtung von der Bezirksregeirung gefordert. Die Bezirksregierung Münster ist der Meinung, mit der Genehmigung die Voraussetzung dafür geschaffen zu haben, dass Klärschlamm im Zementwerk der Firma Dyckerhoff in Lengerich mitverbrannt werden darf.

Pro Teuto e.V. wird den 50-seitigen Genehmigungsbescheid nach Erhalt sehr kritisch prüfen und alle verfügbaren rechtliche Möglichkeiten ausloten. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Mitverbrennung von Klärschlamm mit den FFH Richtlinien nach europäischem Recht vereinbar ist. Nun kommt es entscheidend auf die hier lebenden Bürger an – und was ihnen wirklich wichtig ist.