Müllverbrennung

Immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Dyckerhoff GmbH

Der Anteil der Sekundärbrennstoffe soll auf 100 Prozent erhöht, zulässige Schwermetallgehalte im Eisenoxidträger angehoben und die Filter auf Gewebefilter umgerüstet werden . . .

Im Amtsblatt des Regierungsbezirkes Münster 4/2017 hat die Bezirksregierung Münster eine Bekanntmachtung gemäß §10 des Bundes-Immisionsschutzgesetzes veröffentlicht.

Danach hat die Firma Dyckerhoff in Lengerich beantragt

  • den Anteil der Sekundärbrennstoffe an beiden Öfen auf bis zu 100% zu erhöhen
  • die bestehende Lagerhalle für Sekundärbrennstoffe (Fluff) zu erweitern
  • die elektrostatischen Filter an beiden Drehrohröfen auf Gewebefilter umzurüsten
  • die maximal zulässigen Schwermetallgehalte im Eisenoxidträger zu erhöhen

Vom 06.02.2017 bis einschließlich 06.03.2017 liegen der Antrag und die zugehörigen Unterlagen während der Dienststunden bei den Behörden in Lengerich, Lienen, Hagen a.T.W. , Tecklenburg sowie der Bezirksregierung in Münster aus.

Vom 06.02. bis zum 20.03.2017 sind die Antragsunterlagen auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster abrufbar. [Bereits seit dem 17.03.2017 ist die von der BR angegebene Internetseite leider nicht erreichbar.]

Einwendungen können bis zum 20.03.2017 bei den vorgenannten Behörden schriftlich vorgebracht werden, der Erörterungstermin zum Verfahren findet am 08.05.2017 um 10 Uhr in der Gempthalle in Lengerich statt.

 
Quelle: Bezirksregierung Münster