Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Planungsinstrument der Landesregierung in ihrer Funktion als Landesplanungsbehörde. Der LEP legt die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung fest. Im Rahmen des „Entfesselungspaketes II“ hat das neue Landeskabinett am 19. Dezember 2017 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW einzuleiten. Hier finden Sie die geplanten Änderungen des von der rotgrünen Vorgängerregierung erst zum 08.02.2017 novellierten LEP im Detail.
Auch für die die Sicherung oberflächennaher, nichtenergetischer Rohstoffe (z.B. Kies, Sand, Kalk) finden sich dort Änderungsvorschläge bezüglich der Versorgungszeiträume, der verpflichtenden Festlegung von Vorranggebieten bzw. der rechtlichen Festlegung der BSAB-Flächen als Vorrang- und Eignungsgebiete – Änderungen die auch für den Kalkabbau am Teuto relevant sein können.
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Planungsinstrument der Landesregierung in ihrer Funktion als Landesplanungsbehörde. Der LEP legt die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung fest. Im Rahmen des „Entfesselungspaketes II“ hat das neue Landeskabinett am 19. Dezember 2017 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW einzuleiten. Hier finden Sie die geplanten Änderungen des von der rotgrünen Vorgängerregierung erst zum 08.02.2017 novellierten LEP im Detail.
Auch für die die Sicherung oberflächennaher, nichtenergetischer Rohstoffe (z.B. Kies, Sand, Kalk) finden sich dort Änderungsvorschläge bezüglich der Versorgungszeiträume, der verpflichtenden Festlegung von Vorranggebieten bzw. der rechtlichen Festlegung der BSAB-Flächen als Vorrang- und Eignungsgebiete – Änderungen die auch für den Kalkabbau am Teuto relevant sein können.