Die Bezirksregierung legt dem Regionalrat in der Sitzung am 25.06.2018 den Aufstellungsbeschluss des Sachlichen Teilplans Kalk zum Regionalplan Münsterland zur Entscheidung vor. Unter Punkt 6 der Tagesordnung sind die vollständigen und ausführlichen Sitzungsunterlagen einsehbar.
In der Sitzungsvorlage gibt die Bezirksregierung einen Ausblick auf das weitere Verfahren:
„Mit der Aufstellung sind die inhaltlichen Arbeiten am Sachlichen Teilplan Kalkstein endgültig abgeschlossen. Der aufgestellte sachliche Teilplan ist dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als zuständiger Landesplanungsbehörde nach § 19 Abs. 6 LPlG anzuzeigen.
Dazu hat die Regionalplanungsbehörde nach § 19 Abs. 4 LPlG den aufgestellten Plan der Landesplanungsbehörde mit einem Bericht darüber vorzulegen, ob über den Regionalplan Einigkeit erzielt wurde oder welche abweichenden Meinungen von den Verfahrensbeteiligten und aus der Mitte des Regionalrats vorgebracht wurden. Darüber hinaus hat sie darzulegen, ob sie selbst Bedenken gegenüber dem vom Regionalrat aufgestellten Regionalplan hat; dem Regionalrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“
Die öffentliche Sitzung findet im Freiherr-von-Vincke-Haus / Freiherr-vom-Stein-Saal am Domplatz 36 in Münster statt, Sitzungsbeginn ist 9.30 Uhr.
Die Westfälischen Nachrichten berichten in Ihrer Online-Ausgabe vom 20.06.2018 über die Sitzung und die möglichen Hintertüren für die Firma Calcis.
Die Bezirksregierung legt dem Regionalrat in der Sitzung am 25.06.2018 den Aufstellungsbeschluss des Sachlichen Teilplans Kalk zum Regionalplan Münsterland zur Entscheidung vor. Unter Punkt 6 der Tagesordnung sind die vollständigen und ausführlichen Sitzungsunterlagen einsehbar.
In der Sitzungsvorlage gibt die Bezirksregierung einen Ausblick auf das weitere Verfahren:
„Mit der Aufstellung sind die inhaltlichen Arbeiten am Sachlichen Teilplan Kalkstein endgültig abgeschlossen. Der aufgestellte sachliche Teilplan ist dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als zuständiger Landesplanungsbehörde nach § 19 Abs. 6 LPlG anzuzeigen.
Dazu hat die Regionalplanungsbehörde nach § 19 Abs. 4 LPlG den aufgestellten Plan der Landesplanungsbehörde mit einem Bericht darüber vorzulegen, ob über den Regionalplan Einigkeit erzielt wurde oder welche abweichenden Meinungen von den Verfahrensbeteiligten und aus der Mitte des Regionalrats vorgebracht wurden. Darüber hinaus hat sie darzulegen, ob sie selbst Bedenken gegenüber dem vom Regionalrat aufgestellten Regionalplan hat; dem Regionalrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“
Die öffentliche Sitzung findet im Freiherr-von-Vincke-Haus / Freiherr-vom-Stein-Saal am Domplatz 36 in Münster statt, Sitzungsbeginn ist 9.30 Uhr.
Die Westfälischen Nachrichten berichten in Ihrer Online-Ausgabe vom 20.06.2018 über die Sitzung und die möglichen Hintertüren für die Firma Calcis.