Pro Teuto fordert Rodungsstop und Beachtung der Genehmigungs-Auflagen – Stellungnahme Pro Teuto zur Ankündigung neuer Rodungen in Hohne (s. a. WN vom 05.12.2018)
Firma Buzzi Dyckerhoff GmbH hatte in der WN am 28.11.18 die Rodung weiterer hochschutzwürdiger Buchenwaldflächen angekündigt. Hierbei handelt es sich um Waldflächen, die im Jahr 1999 als Abgrabungsbereich genehmigt wurden. In der Genehmigung vom 25.2.1999 waren jedoch auch mehrere Auflagen und Bedingungen enthalten. Pro Teuto e.V. fordert, dass zunächst die Einhaltung aller Auflagen überprüft wird, bevor mit Rodungsarbeiten begonnen werden kann. Von herausragender Bedeutung ist dabei das hydrogeologische Beweissicherungskonzept zum Schutz des Grundwassers und der Quellbereiche. Laut Genehmigungsbescheid sind „die im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes ermittelten Messdaten und Untersuchungsergebnisse alle fünf Jahre durch einen unabhängigen Sachverständigen auszuwerten, darzustellen und dem Kreis Steinfurt (UWB) sowie […] der Bezirksregierung Münster (vormals StUA) zuzusenden […].“
Pro Teuto beanstandet, dass diese Untersuchungsergebnisse – jetzt bereits wiederholt nicht fristgerecht vorgelegt wurden. Im Ergebnis ist eine mangelnde Überwachung und fehlende Transparenz bei der Beurteilung der aktuellen Situation des Grundwassers im gesamten Einflußbereich der Steinbrüche zu befürchten.
Pro Teuto besteht darauf, dass die verantwortlichen Behörden zunächst die Einhaltung der Auflagen sicherstellen, bevor für die Natur irreversible Fakten und Schäden durch den Abbau geschaffen werden. Des Weiteren sollte dies auch in transparenter Weise erfolgen.
Da dem Wald eine wichtige Funktion beim Speichern des Grundwassers zukommt, sollte eine weitere Rodung nur äußerst sorgfältig abgewogen werden. Laut Firmenangaben handelt es sich zwar um die letzte Abbaufläche im Steinbruch Lengerich. Am Höster Steinbruch hingegen sind noch großflächige Rodungen im Rahmen derselben Genehmigung zu erwarten, die dann auch weite Bereiche des jetzigen Hermannsweges unwiederbringlich zerstören würden.
Darüber hinaus hat die CDU / FDP Mehrheit im Regionalrat einen Antrag eingebracht, um der Zementindustrie ein Hintertürchen zu öffnen. Die Bezirksregierung MS und die Landesregierung NRW sollen demnach eine Stellungnahme der EU Kommission einholen, ob für einen Teil der hiesigen FFH Naturschutzflächen der Schutzstatus aufgehoben werden kann.
Pro Teuto fordert Rodungsstop und Beachtung der Genehmigungs-Auflagen – Stellungnahme Pro Teuto zur Ankündigung neuer Rodungen in Hohne (s. a. WN vom 05.12.2018)
Firma Buzzi Dyckerhoff GmbH hatte in der WN am 28.11.18 die Rodung weiterer hochschutzwürdiger Buchenwaldflächen angekündigt. Hierbei handelt es sich um Waldflächen, die im Jahr 1999 als Abgrabungsbereich genehmigt wurden. In der Genehmigung vom 25.2.1999 waren jedoch auch mehrere Auflagen und Bedingungen enthalten. Pro Teuto e.V. fordert, dass zunächst die Einhaltung aller Auflagen überprüft wird, bevor mit Rodungsarbeiten begonnen werden kann. Von herausragender Bedeutung ist dabei das hydrogeologische Beweissicherungskonzept zum Schutz des Grundwassers und der Quellbereiche. Laut Genehmigungsbescheid sind „die im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes ermittelten Messdaten und Untersuchungsergebnisse alle fünf Jahre durch einen unabhängigen Sachverständigen auszuwerten, darzustellen und dem Kreis Steinfurt (UWB) sowie […] der Bezirksregierung Münster (vormals StUA) zuzusenden […].“
Pro Teuto beanstandet, dass diese Untersuchungsergebnisse – jetzt bereits wiederholt nicht fristgerecht vorgelegt wurden. Im Ergebnis ist eine mangelnde Überwachung und fehlende Transparenz bei der Beurteilung der aktuellen Situation des Grundwassers im gesamten Einflußbereich der Steinbrüche zu befürchten.
Pro Teuto besteht darauf, dass die verantwortlichen Behörden zunächst die Einhaltung der Auflagen sicherstellen, bevor für die Natur irreversible Fakten und Schäden durch den Abbau geschaffen werden. Des Weiteren sollte dies auch in transparenter Weise erfolgen.
Da dem Wald eine wichtige Funktion beim Speichern des Grundwassers zukommt, sollte eine weitere Rodung nur äußerst sorgfältig abgewogen werden. Laut Firmenangaben handelt es sich zwar um die letzte Abbaufläche im Steinbruch Lengerich. Am Höster Steinbruch hingegen sind noch großflächige Rodungen im Rahmen derselben Genehmigung zu erwarten, die dann auch weite Bereiche des jetzigen Hermannsweges unwiederbringlich zerstören würden.
Darüber hinaus hat die CDU / FDP Mehrheit im Regionalrat einen Antrag eingebracht, um der Zementindustrie ein Hintertürchen zu öffnen. Die Bezirksregierung MS und die Landesregierung NRW sollen demnach eine Stellungnahme der EU Kommission einholen, ob für einen Teil der hiesigen FFH Naturschutzflächen der Schutzstatus aufgehoben werden kann.
Rodung weiterer Buchenwaldflächen angekündigt
Die Westfälischen Nachrichten berichten in ihrer Online- und Print-Ausgabe vom 27./28.11.2018 über die beabsichtigte Rodung weiterer Waldflächen am Hohner Berg. Es handelt sich zum guten Teil um wertvolle Waldmeister-Buchenwälder (FFH-Lebensraumtyp), deren Abbau bereits 1999 im damaligen Erweiterungsverfahren genehmigt worden ist.