Die Bürgerinitiative Pro Teuto e.V. wendet sich erneut entschieden gegen die Rodungspläne der Firma Buzzi/Dyckerhoff GmbH in Lienen- Höste und befürchtet, dass unmittelbar nach den Teilrodungen auf dem Hohner Berg jetzt vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Es ist ein berechtigtes Interesse vieler hier lebender Menschen, dass die Einhaltung der Auflagen der Abgrabungsgenehmigung aus 1999 genau überprüft wird, bevor erneut große Waldflächen zur Rodung freigegeben werden.
Pro Teuto fordert deshalb die Bezirksregierung Münster und den Kreis Steinfurt auf, den Vollzug der geplanten Rodungen im Teutoburger Wald auszusetzen, bis die Einhaltung aller Auflagen und Nebenbedingungen der Abgrabungsgenehmigung geprüft – und das Prüfergebnis öffentlich bekannt gegeben wurde. Der an die Rodungsfläche angrenzende Buchenwald unterliegt dem Schutzregime der europäischen FFH-Richtlinie 92/43/EWG und beherbergt zahlreiche bedrohte Pflanzen und Tierarten.
Besondere Sorge bereitet vielen Bürgern, Landwirten und Anwohnern der Schutz des Grundwassers. Die bewaldete Bergkuppe spielt eine sehr wichtige Rolle beim Auffangen des Niederschlagwassers und seiner Ableitung in den Grundwasserleiter. Die unter der Bergkuppe liegenden wasserführenden Cenoman-Kalkschichten werden durch den fortschreitenden Kalkabbau abgetragen, wodurch erhebliche Einflüsse auf die Grundwasserstände sowie auf die Quellen zu befürchten sind.
Zur laufenden Bewertung der Auswirkungen des Kalkabbaus auf das Grundwasser sind
kontinuierliche Messungen in einem Netz repräsentativer Grundwassermessstellen erforderlich, dieses fordert die Abgrabungsgenehmigung in einem „hydrogeologischen Beweissicherungskonzept“.
Da aber im Steinbruch Lienen-Höste auf einer Fläche von ca. 64 Hektar nur eine einzige derartige Grundwassermessstelle vorhanden ist, wird bezweifelt, dass die Behörden überhaupt in der Lage sind, den Schutz des Grundwassers zu überwachen. Der Versuch von Pro Teuto, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster nähere Informationen zumindest zu dieser einen Messstelle zu erhalten scheiterte, da die Firma Betriebsgeheimnisse geltend machte.
Die WN berichtete, dass die Firma Buzzi/Dyckerhoff GmbH angekündigt hat, den historischen Hermannsweg jetzt zu verlegen, obwohl Mitglieder des Gemeinderats in Lienen die Firma eindringlich gebeten hatten, den bewaldeten Höhenzug für den Tourismus zu erhalten. Diese Tatsache verärgert viele Bürger und macht deutlich, dass langfristig nur gemeinsame Anstrengungen der Bürgerinnen und Bürger die Lebensqualität in Lienen, Lengerich und Umgebung sichern können.
Die Bürgerinitiative Pro Teuto e.V. wendet sich erneut entschieden gegen die Rodungspläne der Firma Buzzi/Dyckerhoff GmbH in Lienen- Höste und befürchtet, dass unmittelbar nach den Teilrodungen auf dem Hohner Berg jetzt vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Es ist ein berechtigtes Interesse vieler hier lebender Menschen, dass die Einhaltung der Auflagen der Abgrabungsgenehmigung aus 1999 genau überprüft wird, bevor erneut große Waldflächen zur Rodung freigegeben werden.
Pro Teuto fordert deshalb die Bezirksregierung Münster und den Kreis Steinfurt auf, den Vollzug der geplanten Rodungen im Teutoburger Wald auszusetzen, bis die Einhaltung aller Auflagen und Nebenbedingungen der Abgrabungsgenehmigung geprüft – und das Prüfergebnis öffentlich bekannt gegeben wurde. Der an die Rodungsfläche angrenzende Buchenwald unterliegt dem Schutzregime der europäischen FFH-Richtlinie 92/43/EWG und beherbergt zahlreiche bedrohte Pflanzen und Tierarten.
Besondere Sorge bereitet vielen Bürgern, Landwirten und Anwohnern der Schutz des Grundwassers. Die bewaldete Bergkuppe spielt eine sehr wichtige Rolle beim Auffangen des Niederschlagwassers und seiner Ableitung in den Grundwasserleiter. Die unter der Bergkuppe liegenden wasserführenden Cenoman-Kalkschichten werden durch den fortschreitenden Kalkabbau abgetragen, wodurch erhebliche Einflüsse auf die Grundwasserstände sowie auf die Quellen zu befürchten sind.
Zur laufenden Bewertung der Auswirkungen des Kalkabbaus auf das Grundwasser sind
kontinuierliche Messungen in einem Netz repräsentativer Grundwassermessstellen erforderlich, dieses fordert die Abgrabungsgenehmigung in einem „hydrogeologischen Beweissicherungskonzept“.
Da aber im Steinbruch Lienen-Höste auf einer Fläche von ca. 64 Hektar nur eine einzige derartige Grundwassermessstelle vorhanden ist, wird bezweifelt, dass die Behörden überhaupt in der Lage sind, den Schutz des Grundwassers zu überwachen. Der Versuch von Pro Teuto, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster nähere Informationen zumindest zu dieser einen Messstelle zu erhalten scheiterte, da die Firma Betriebsgeheimnisse geltend machte.
Die WN berichtete, dass die Firma Buzzi/Dyckerhoff GmbH angekündigt hat, den historischen Hermannsweg jetzt zu verlegen, obwohl Mitglieder des Gemeinderats in Lienen die Firma eindringlich gebeten hatten, den bewaldeten Höhenzug für den Tourismus zu erhalten. Diese Tatsache verärgert viele Bürger und macht deutlich, dass langfristig nur gemeinsame Anstrengungen der Bürgerinnen und Bürger die Lebensqualität in Lienen, Lengerich und Umgebung sichern können.