Nach der Auswertung des Beteiligungsverfahrens beschließt die Landesregierung NRW die erneute Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW. Der Plan war am 19.02.2019 im Kabinett verabschiedet worden. Damit ist der Weg frei, um den Plan im Landtag zur Abstimmung zu bringen. Der Landesentwicklungsplan legt über Jahre den Rahmen für Raumordnung, Verkehrs- und Flächenplanungen fest.
Für den Rohstoffabbau im Münsterland ändern sich Grundsätze. So soll die Vorgabe, Abgrabungsbereiche als Vorranggebiete mit Wirkung von Eignungsgebieten darzustellen, nur noch auf „besondere Konfliktlagen“ beschränkt werden. Damit soll der Abbau von nichtenergetischen Rohstoffen erleichtert werden. Die Naturschutzverbände haben dazu ausführlich ablehnend Stellung genommen.
Der WDR berichtete am 19.02.2019 in kurzer Form über die wichtigsten Änderungen.
Nach der Auswertung des Beteiligungsverfahrens beschließt die Landesregierung NRW die erneute Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW. Der Plan war am 19.02.2019 im Kabinett verabschiedet worden. Damit ist der Weg frei, um den Plan im Landtag zur Abstimmung zu bringen. Der Landesentwicklungsplan legt über Jahre den Rahmen für Raumordnung, Verkehrs- und Flächenplanungen fest.
Für den Rohstoffabbau im Münsterland ändern sich Grundsätze. So soll die Vorgabe, Abgrabungsbereiche als Vorranggebiete mit Wirkung von Eignungsgebieten darzustellen, nur noch auf „besondere Konfliktlagen“ beschränkt werden. Damit soll der Abbau von nichtenergetischen Rohstoffen erleichtert werden. Die Naturschutzverbände haben dazu ausführlich ablehnend Stellung genommen.
Der WDR berichtete am 19.02.2019 in kurzer Form über die wichtigsten Änderungen.