Aktuell läuft das Antragsverfahren der Firma Calcis in Lienen, die Firma möchte weitere 9,9 ha Waldfläche für den Kalkabbau erhalten, die Antragsunterlagen liegen noch bis zum 02.01.2020 für die Öffentlichkeit aus.
Während des laufenden Antragsverfahrens kurz vor den Weihnachtsfeiertagen erfolgten flächige Baumfällungen auf den Interessensflächen der Firma (siehe Karte). Hierbei sind nicht nur Fichten, sondern auch wertvolle Buchenwaldbestände eingeschlagen worden. Der Landschaftsplan Lienen und das FFH-Recht regeln die rechtliche Zulässigkeit von Kahlschlägen. Innerhalb des Gebietes Lienener Osning verbietet der Landschaftsplan in FFH-Lebensraumtypen (hier Waldmeister-Buchenwald) Kahlschläge bei einer Größe über 0,3 ha zusammenhängender Waldfläche eines Waldbesitzers.
Pro Teuto wird zur Wiederaufnahme des Verwaltungsgeschäftes nach den Feiertagen Kontakt mit den Behörden aufnehmen und den Sachverhalt zu klären versuchen.
Es wäre befremdlich, wenn derartige Kahlschläge auf den benannten Interessensflächen der Firma vorgenommen worden wären noch bevor über den Erweiterungsantrag entschieden wurde.
Im Kreis Recklinghausen hat das Land NRW eine großflächige Fällung von Laubwaldbeständen durch den RVR soeben gerügt.
Aktuell läuft das Antragsverfahren der Firma Calcis in Lienen, die Firma möchte weitere 9,9 ha Waldfläche für den Kalkabbau erhalten, die Antragsunterlagen liegen noch bis zum 02.01.2020 für die Öffentlichkeit aus.
Während des laufenden Antragsverfahrens kurz vor den Weihnachtsfeiertagen erfolgten flächige Baumfällungen auf den Interessensflächen der Firma (siehe Karte). Hierbei sind nicht nur Fichten, sondern auch wertvolle Buchenwaldbestände eingeschlagen worden. Der Landschaftsplan Lienen und das FFH-Recht regeln die rechtliche Zulässigkeit von Kahlschlägen. Innerhalb des Gebietes Lienener Osning verbietet der Landschaftsplan in FFH-Lebensraumtypen (hier Waldmeister-Buchenwald) Kahlschläge bei einer Größe über 0,3 ha zusammenhängender Waldfläche eines Waldbesitzers.
Pro Teuto wird zur Wiederaufnahme des Verwaltungsgeschäftes nach den Feiertagen Kontakt mit den Behörden aufnehmen und den Sachverhalt zu klären versuchen.
Es wäre befremdlich, wenn derartige Kahlschläge auf den benannten Interessensflächen der Firma vorgenommen worden wären noch bevor über den Erweiterungsantrag entschieden wurde.
Im Kreis Recklinghausen hat das Land NRW eine großflächige Fällung von Laubwaldbeständen durch den RVR soeben gerügt.