Mit Datum vom 14.01.2021 sowie im Amtsblatt 2/3-2021 hat die Bezirksregierung Münster mit Hinweis auf die Covid-19-Pandemie den für den 27.01.2021 geplanten Erörterungstermin zur Entfristung Lengerich-Hohne erneut abgesagt. Die Fortsetzung des Verfahrens soll unter Beteiligung insbesondere der bisherigen Einwenderinnen und Einwender stattfinden.
Die Westfälischen Nachrichten berichteten in ihrer Online- und Printausgabe vom 22./23.01.2021 über die Absage des Erörterungstermins.
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Die Bezirksregierung Münster hat im Amtsblatt 50/2020 und als Bekanntmachung einen neuen Termin für die Erörterung zum Antrag auf Entfristung des Betriebes der 1999 genehmigten Abbaufläche im Steinbruch Lengerich-Hohne der Dyckerhoff GmbH veröffentlicht.
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
– Termin für den Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren Dyckerhoff GmbH –
Bezirksregierung Münster Münster, den 04.12.2020
500-53.0070/19/0226116/0004.V
Domplatz 1-3, 48143 Münster
dez53@brms.nrw.de
Die Firma Dyckerhoff GmbH hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches Lengerich/Hohne auf dem Grundstück Lienener Str. 89 in 49525 Lengerich (Gemarkung Lengerich, Flur 27, Flurstücke 6, 10, 11, 16, 114, 117, 124 – 127) beantragt.
Gegenstand des Antrages ist die Entfristung des Betriebs der am 25.02.1999 genehmigten und auf den o.g. Flurstücken befindlichen Abgrabung mit einer Flächengröße von 20 ha.
Mit Bekanntmachung vom 19.03.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt und in den Westf. Nachrichten am 27.03.2020) wurde aufgrund der Corona-Situation der für den 22.04.2020 vorgesehene Erörterungstermin vorerst abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben.
Unter Beachtung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ist es nunmehr möglich einen Erörterungstermin durchzuführen.
Der Erörterungstermin findet somit am 27.01.2021, 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich statt.
Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Hinweis zu erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
Im Rahmen des Erörterungstermins werden sowohl hygienische als auch organisatorische Maßnahmen sowohl zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus als auch zum Schutz einer weiteren Verbreitung getroffen. Es ist daher notwendig, während der gesamten Veranstaltung eine geeignete Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) gem. § 3 CoronaSchVO zu tragen. Davon ausgenommen kann während eines Redebeitrages die Alltagsmaske vorübergehend abgelegt werden.
Für die Einlasskontrolle und die Zuordnung eines festen Sitzplatzes müssen die Teilnehmer einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen können, aus dem sich mindestens Name und Anschrift ergeben. Zur einfachen Rückverfolgbarkeit wird weiterhin die Angabe der Telefonnummer benötigt. Diese Daten werden ausschließlich für den Erörterungstermin erfasst und vier Wochen nach Veranstaltungsende vernichtet.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/53/index.html.
Mit Datum vom 14.01.2021 sowie im Amtsblatt 2/3-2021 hat die Bezirksregierung Münster mit Hinweis auf die Covid-19-Pandemie den für den 27.01.2021 geplanten Erörterungstermin zur Entfristung Lengerich-Hohne erneut abgesagt. Die Fortsetzung des Verfahrens soll unter Beteiligung insbesondere der bisherigen Einwenderinnen und Einwender stattfinden.
Die Westfälischen Nachrichten berichteten in ihrer Online- und Printausgabe vom 22./23.01.2021 über die Absage des Erörterungstermins.
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Die Bezirksregierung Münster hat im Amtsblatt 50/2020 und als Bekanntmachung einen neuen Termin für die Erörterung zum Antrag auf Entfristung des Betriebes der 1999 genehmigten Abbaufläche im Steinbruch Lengerich-Hohne der Dyckerhoff GmbH veröffentlicht.
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
– Termin für den Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren Dyckerhoff GmbH –
Bezirksregierung Münster Münster, den 04.12.2020
500-53.0070/19/0226116/0004.V
Domplatz 1-3, 48143 Münster
dez53@brms.nrw.de
Die Firma Dyckerhoff GmbH hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches Lengerich/Hohne auf dem Grundstück Lienener Str. 89 in 49525 Lengerich (Gemarkung Lengerich, Flur 27, Flurstücke 6, 10, 11, 16, 114, 117, 124 – 127) beantragt.
Gegenstand des Antrages ist die Entfristung des Betriebs der am 25.02.1999 genehmigten und auf den o.g. Flurstücken befindlichen Abgrabung mit einer Flächengröße von 20 ha.
Mit Bekanntmachung vom 19.03.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt und in den Westf. Nachrichten am 27.03.2020) wurde aufgrund der Corona-Situation der für den 22.04.2020 vorgesehene Erörterungstermin vorerst abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben.
Unter Beachtung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ist es nunmehr möglich einen Erörterungstermin durchzuführen.
Der Erörterungstermin findet somit am 27.01.2021, 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich statt.
Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Hinweis zu erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
Im Rahmen des Erörterungstermins werden sowohl hygienische als auch organisatorische Maßnahmen sowohl zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus als auch zum Schutz einer weiteren Verbreitung getroffen. Es ist daher notwendig, während der gesamten Veranstaltung eine geeignete Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) gem. § 3 CoronaSchVO zu tragen. Davon ausgenommen kann während eines Redebeitrages die Alltagsmaske vorübergehend abgelegt werden.
Für die Einlasskontrolle und die Zuordnung eines festen Sitzplatzes müssen die Teilnehmer einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen können, aus dem sich mindestens Name und Anschrift ergeben. Zur einfachen Rückverfolgbarkeit wird weiterhin die Angabe der Telefonnummer benötigt. Diese Daten werden ausschließlich für den Erörterungstermin erfasst und vier Wochen nach Veranstaltungsende vernichtet.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/53/index.html.