Die Bezirksregierung Münster eröffnet mit dem informellen Fachdialog „Rohstoffsicherung im Münsterland“ die Erarbeitung eines neuen Abgrabungskonzeptes zur Anpassung des Regionalplans an die 2017 und 2019 beschlossenen Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW (LEP).
Der neue LEP hatte insbesondere die für die „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergetische Rohstoffe“ geltende Regelung aufgeweicht, nach der diese ausschließlich als Vorranggebiete mit Wirkung von Eignungsgebieten darzustellen sind. Die fehlende Konzentrationswirkung der neuen Regelung führt aus der Sicht der Naturschutzverbände zu einem Abrücken von der bewährten regionalplanerischen Steuerungsmöglichkeit bei großflächigen Rohstoffvorkommen und besonderen Konfliktlagen.
Der jetzt von der Bezirksregierung eingeleitete Fachdialog mit den rohstoffabbauenden Unternehmen umfasst eine Befragung zu den gegenwärtigen Abgrabungsstandorten, Rekultivierungsmaßnahmen und potentiellen Reservegebieten.
Einbezogen wird auch das für die Lockergesteine bereits langjährig durchgeführte Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes NRW, das jetzt auch für die Festgesteine entwickelt wird. Das Monitoring soll durch die Ermittlung des Restvolumens und die Erstellung von Zeitreihen die Einschätzung des Versorgungszeitraums und der Reichweite aufgrund der realen Abgrabungsfortschritte ermöglichen.
Die vorbereitenden Schritte dienen der Erarbeitung, Integration und Überführung des Abgrabungskonzepts samt des Sachlichen Teilplans Kalkstein (STK) in den Gesamtplan (Regionalplan) und sollen 2022 in den formellen Erarbeitungsbeschluss münden.
Ausführlich informiert die Bezirksregierung Münster auf ihrer „StoryMap“ über das Verfahren, die IHK Nord Westfalen verweist in ihren Veranstaltungshinweisen auf den Fachdialog.
Die Bezirksregierung Münster eröffnet mit dem informellen Fachdialog „Rohstoffsicherung im Münsterland“ die Erarbeitung eines neuen Abgrabungskonzeptes zur Anpassung des Regionalplans an die 2017 und 2019 beschlossenen Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW (LEP).
Der neue LEP hatte insbesondere die für die „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergetische Rohstoffe“ geltende Regelung aufgeweicht, nach der diese ausschließlich als Vorranggebiete mit Wirkung von Eignungsgebieten darzustellen sind. Die fehlende Konzentrationswirkung der neuen Regelung führt aus der Sicht der Naturschutzverbände zu einem Abrücken von der bewährten regionalplanerischen Steuerungsmöglichkeit bei großflächigen Rohstoffvorkommen und besonderen Konfliktlagen.
Der jetzt von der Bezirksregierung eingeleitete Fachdialog mit den rohstoffabbauenden Unternehmen umfasst eine Befragung zu den gegenwärtigen Abgrabungsstandorten, Rekultivierungsmaßnahmen und potentiellen Reservegebieten.
Einbezogen wird auch das für die Lockergesteine bereits langjährig durchgeführte Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes NRW, das jetzt auch für die Festgesteine entwickelt wird. Das Monitoring soll durch die Ermittlung des Restvolumens und die Erstellung von Zeitreihen die Einschätzung des Versorgungszeitraums und der Reichweite aufgrund der realen Abgrabungsfortschritte ermöglichen.
Die vorbereitenden Schritte dienen der Erarbeitung, Integration und Überführung des Abgrabungskonzepts samt des Sachlichen Teilplans Kalkstein (STK) in den Gesamtplan (Regionalplan) und sollen 2022 in den formellen Erarbeitungsbeschluss münden.
Ausführlich informiert die Bezirksregierung Münster auf ihrer „StoryMap“ über das Verfahren, die IHK Nord Westfalen verweist in ihren Veranstaltungshinweisen auf den Fachdialog.