In seiner Sitzung vom 05.10.2021 hat der Kreisausschuss mit 13:3 Stimmen dem Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung „Lengericher Osning“ für Erkundungsbohrungen für eine geplante unterirdische Transportverbindung zwischen den Steinbrüchen Hohne in Lengerich und Höste in Lienen zugestimmt.
Aufgrund der Ablehnung des Antrages im Naturschutzbeirat wird nun die Bezirksregierung Münster die Entscheidung überprüfen müssen.
Die Naturschutzverbände haben den geplanten Eingriff in das FFH-Gebiet in ihrer Stellungnahme vom 23.09.2021 insbesondere auch vor einer Entscheidung zur Entfristung der bis 2027 laufenden Abbaugenehmigungen in diesem Steinbruchbereich abgelehnt.
Die Westfälischen Nachrichten berichten in ihrer Online- und Printausgabe vom 06./07.10.2021 über die Sitzung des Hauptausschusses.
In seiner Sitzung vom 05.10.2021 hat der Kreisausschuss mit 13:3 Stimmen dem Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung „Lengericher Osning“ für Erkundungsbohrungen für eine geplante unterirdische Transportverbindung zwischen den Steinbrüchen Hohne in Lengerich und Höste in Lienen zugestimmt.
Aufgrund der Ablehnung des Antrages im Naturschutzbeirat wird nun die Bezirksregierung Münster die Entscheidung überprüfen müssen.
Die Naturschutzverbände haben den geplanten Eingriff in das FFH-Gebiet in ihrer Stellungnahme vom 23.09.2021 insbesondere auch vor einer Entscheidung zur Entfristung der bis 2027 laufenden Abbaugenehmigungen in diesem Steinbruchbereich abgelehnt.
Die Westfälischen Nachrichten berichten in ihrer Online- und Printausgabe vom 06./07.10.2021 über die Sitzung des Hauptausschusses.