Presseerklärung der BI Pro Teuto zur Entfristung in Lengerich-Hohne:
Die Bezirksregierung Münster hat am 16.11.21 genehmigt, dass die Firma Buzzi/Dyckerhoff GmbH nunmehr ganz ohne jede zeitliche Beschränkung im Steinbruch Lengerich-Hohne Kalk abbauen darf. Die Genehmigung zum Kalkabbau war bisher in dem beantragten Teilbereich bis Februar 2027 zeitlich befristet.
Die Naturschutzverbände kritisieren, dass die Bezirksregierung vom Konzern keinen neuen Abbauantrag gefordert hat. Bei einem solchen Neuantrag hätten die Auswirkungen des Kalkabbaus auf das NATURA 2000/FFH Gebiet nach strengen europäischen Regeln umfassend geprüft werden müssen, da das Gebiet seit 2004 unter besonderem europäischen Schutz steht.
Stattdessen stellte die Firma nur einen Änderungsantrag mit der Folge, dass ohne umfassende FFH Verträglichkeitsprüfung die alte Genehmigung aus 1999 einfach entfristet wurde. Der seit 2004 geltende besondere Schutzstatus des FFH Gebietes war kein Hindernis für die Bezirksregierung, die alte Genehmigung fortzuschreiben. Pro Teuto geht deshalb davon aus, dass der von der Bezirksregierung verwendete Prüfmaßstab gegen geltendes EU-Recht verstößt und die rechtlichen Voraussetzungen für einen Änderungsantrag gar nicht vorlagen.
Mit der aktuellen Entscheidung der Bezirksregierung wurde eine wesentliche Ausstiegschance verpasst, die extrem CO2-intensive Zementproduktion mitten in Lengerich zeitlich zu beschränken oder sogar langfristig auslaufen zu lassen.
Die ehrenamtlichen Naturschutzverbände haben sich mit großem Aufwand in diesem Genehmigungsverfahren engagiert und sind schockiert über diese kurzsichtige Entscheidung der Bezirksregierung, die in starkem Widerspruch zu den dringendsten Erfordernissen des Natur – und Klimaschutzes steht. Ein schwarzer Tag für den Teuto und zunächst eine verpasste Chance für Lengerich.
Presseerklärung der BI Pro Teuto zur Entfristung in Lengerich-Hohne:
Die Bezirksregierung Münster hat am 16.11.21 genehmigt, dass die Firma Buzzi/Dyckerhoff GmbH nunmehr ganz ohne jede zeitliche Beschränkung im Steinbruch Lengerich-Hohne Kalk abbauen darf. Die Genehmigung zum Kalkabbau war bisher in dem beantragten Teilbereich bis Februar 2027 zeitlich befristet.
Die Naturschutzverbände kritisieren, dass die Bezirksregierung vom Konzern keinen neuen Abbauantrag gefordert hat. Bei einem solchen Neuantrag hätten die Auswirkungen des Kalkabbaus auf das NATURA 2000/FFH Gebiet nach strengen europäischen Regeln umfassend geprüft werden müssen, da das Gebiet seit 2004 unter besonderem europäischen Schutz steht.
Stattdessen stellte die Firma nur einen Änderungsantrag mit der Folge, dass ohne umfassende FFH Verträglichkeitsprüfung die alte Genehmigung aus 1999 einfach entfristet wurde. Der seit 2004 geltende besondere Schutzstatus des FFH Gebietes war kein Hindernis für die Bezirksregierung, die alte Genehmigung fortzuschreiben. Pro Teuto geht deshalb davon aus, dass der von der Bezirksregierung verwendete Prüfmaßstab gegen geltendes EU-Recht verstößt und die rechtlichen Voraussetzungen für einen Änderungsantrag gar nicht vorlagen.
Mit der aktuellen Entscheidung der Bezirksregierung wurde eine wesentliche Ausstiegschance verpasst, die extrem CO2-intensive Zementproduktion mitten in Lengerich zeitlich zu beschränken oder sogar langfristig auslaufen zu lassen.
Die ehrenamtlichen Naturschutzverbände haben sich mit großem Aufwand in diesem Genehmigungsverfahren engagiert und sind schockiert über diese kurzsichtige Entscheidung der Bezirksregierung, die in starkem Widerspruch zu den dringendsten Erfordernissen des Natur – und Klimaschutzes steht. Ein schwarzer Tag für den Teuto und zunächst eine verpasste Chance für Lengerich.