Vom 03.01. bis zum 02.02.2022 stehen der Öffentlichkeit die vollständigen Unterlagen zum Antrag auf Entfristung einer Genehmigung im Steinbruch Höste unter uvp-verbund.de und kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Aktuelles/Bekanntmachungen bereit.
Einwandsfrist läuft bis zum 02.03.2022.
Pro Teuto hat einen allgemeinen, kurzen Mustereinwand erstellt, der frei genutzt werden kann:
Mustereinwand Pro Teuto Download
Entfristung Höste Flyer
Setzen Sie sich jetzt aktiv für den Erhalt des Teutos ein und beziehen Sie erneut Stellung gegen die Entfristung des Kalkabbaus in Teilen des Steinbruchs Höste. Jede einzelne Stellungnahme ist wichtig. Gemeinsam können wir viel für den Teuto erreichen!
Und das können Sie konkret tun: Schicken Sie ihre Einwendung ab dem 03.01.2022 bis zum Ablauf des 02.03.2022 unter Angabe Ihres Namens, Ihrer vollständigen Anschrift und des Aktenzeichens 566.0023/19/2.1.1 an den Kreis Steinfurt, die Gemeinde Lienen oder die Stadt Lengerich – schriftlich oder elektronisch an die E-Mail-Adressen umweltundplanungsamt@kreis-steinfurt.de, bauen@lienen.de oder a.bruening@lengerich.de
Mustereinwand Pro Teuto Download
Sie können der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an den Antragssteller in der Einwendung ausdrücklich widersprechen.
Als möglicher neuer Erörterungstermin ist der 11./12.05.2022 (Gempthalle Lengerich) vorgesehen.
Vom 03.01. bis zum 02.02.2022 stehen der Öffentlichkeit die vollständigen Unterlagen zum Antrag auf Entfristung einer Genehmigung im Steinbruch Höste unter uvp-verbund.de und kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Aktuelles/Bekanntmachungen bereit.
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Als möglicher neuer Erörterungstermin ist der 11./12.05.2022 (Gempthalle Lengerich) vorgesehen.