Im Amtsblatt 06/2022 vom 18.02.2022 hat der Kreis Steinfurt die Verschiebung des möglichen Erörterungstermins im Verfahren Entfristung Abbaugenehmigung im Steinbruch Höste bekannt gegeben:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 17 Absatz 2 Satz 2 der Neunten
Verordnung zur Durchführung des Bundes–Immissionsschutzgesetzes
(9. BImSchV) zwecks Benachrichtigung über die zeitliche Verlegung
eines Erörterungstermins
Unter Bezugnahme auf die öffentliche Bekanntmachung eines Vorhabens der Firma Dyckerhoff GmbH, Biebricher Straße 68, 65203 Wiesbaden (Unbefristeter Weiterbetrieb der Erweiterung des Steinbruchs Höste in 49536 Lienen über den 31.01.2027 hinaus) mit dem Datum 10.12.2021 wird der für den 20. und 21. April 2022 bestimmte Erörterungstermin aufgehoben und zeitlich auf den 11.05.2022, 10:00 Uhr verlegt. Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin am Folgetag ab 10:00 Uhr fortgeführt. Der Ort des Erörterungstermins bleibt unverändert (Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich).
Hinweis: Ob der Erörterungstermin durchgeführt wird, entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Absatz 6 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht.
Steinfurt, den 07.02.2022 Kreis Steinfurt
– Umwelt– und Planungsamt –
Az.: 566.0023/19/2.1.1
Kreis Steinfurt 06/2022/38
Im Amtsblatt 06/2022 vom 18.02.2022 hat der Kreis Steinfurt die Verschiebung des möglichen Erörterungstermins im Verfahren Entfristung Abbaugenehmigung im Steinbruch Höste bekannt gegeben:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 17 Absatz 2 Satz 2 der Neunten
Verordnung zur Durchführung des Bundes–Immissionsschutzgesetzes
(9. BImSchV) zwecks Benachrichtigung über die zeitliche Verlegung
eines Erörterungstermins
Unter Bezugnahme auf die öffentliche Bekanntmachung eines Vorhabens der Firma Dyckerhoff GmbH, Biebricher Straße 68, 65203 Wiesbaden (Unbefristeter Weiterbetrieb der Erweiterung des Steinbruchs Höste in 49536 Lienen über den 31.01.2027 hinaus) mit dem Datum 10.12.2021 wird der für den 20. und 21. April 2022 bestimmte Erörterungstermin aufgehoben und zeitlich auf den 11.05.2022, 10:00 Uhr verlegt. Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin am Folgetag ab 10:00 Uhr fortgeführt. Der Ort des Erörterungstermins bleibt unverändert (Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich).
Hinweis: Ob der Erörterungstermin durchgeführt wird, entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Absatz 6 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht.
Steinfurt, den 07.02.2022 Kreis Steinfurt
– Umwelt– und Planungsamt –
Az.: 566.0023/19/2.1.1
Kreis Steinfurt 06/2022/38