Die Bezirksregierung Münster hat mit Datum vom 03.03.2022, zuletzt geändert am 04.03.2022 und im Amtsblatt 10/2022 den geänderten Genehmigungsantrag der Firma Calcis, Lienen zur Erweiterung des Steinbruchs in Lienen bekannt gegeben, Fassung vom 04.03.2022:
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Bezirksregierung Münster Münster, den 03.03.2022
500-53.0043/19/0285156-0001/0002.V
Domplatz 1-3, 48143 Münster dez53@brms.nrw.de
Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat ihren Genehmigungsantrag vom 18.10.2019 zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen geändert. An Stelle der Erweiterung des Steinbruches zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha soll nunmehr der Steinbruch ausschließlich in südlicher Richtung um 4,7 ha auf den folgenden Flächen: Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke, 47, 102, 110, 145, 149, 169, 171, 206, 208, 214, 215, 224 – 227 erweitert werden. Die nunmehr beantragten 4,7 ha sind Teilflächen des ursprünglichen Antrages über 9,9 ha.
Das beantragte Vorhaben soll nach Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen werden.
Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Das geändert beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG erneut bekannt gemacht. Das Vorhaben fällt unter Nr. 2.1.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß § 5 UVPG wird festgestellt, dass die Änderung erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, so dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Antragsunterlagen zum geänderten Vorhaben enthalten Aussagen zu Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter. Weitere Unterlagen:
Kurzbeschreibung und allgemeine nichttechnische Zusammenfassung
Grundkarte
UVP-Bericht
FFH-Verträglichkeitsprüfung und ergänzende Gutachten
Artenschutzrechtliche Prüfung und ergänzende Gutachten
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Der geänderte Antrag auf Genehmigung sowie die zugehörigen Unterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat, vom 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022, während der Dienststunden und darüber hinaus auch nach Vereinbarung zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:
1. Gemeinde Lienen, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 15, Hauptstraße 14, 49536 Lienen, Tel.-Nr.: 0 54 83 / 73 96-0
2. Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Zimmer N 5011, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster, Tel.-Nr.: 0251/411-0
Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID- 19/Sars-CoV-2) nur unter Vereinbarung eines Termins, während der Dienststunden, eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit der o.g. Dienststelle Kontakt auf, bei der Sie Einsicht nehmen möchten. Zudem ist der UVP-Bericht des Vorhabenträgers parallel zur Auslegung ab 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022 auch unter www.uvp.nrw.de verfügbar gemacht.
Sollte es Ihnen aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID- 19/Sars-CoV-2) mit den oben genannten Veröffentlichungsorten nicht möglich sein, in die Unterlagen Einsicht nehmen zu können, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster unter der Tel.-Nr.: 0251/411-0, um für Sie eine individuelle Lösung zu finden.
Etwaige Einwendungen sind auf die vorgesehene Änderung des Ursprungsantrages, somit die Flächenreduzierung der Erweiterung auf 4,7 ha, beschränkt und können vom 21.03.2022 bis einschließlich 23.05.2022 bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Die Einwendungen sind mit Namen und der vollen Anschrift des Einwenders zu versehen. Bei schriftlichen Einwendungen ist Lesbarkeit erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.
Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde – auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben – in einem Erörterungstermin erörtert werden. Sollte ein erneuter Erörterungstermin durchgeführt werden, beginnt dieser am 28.06.2022 ab 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt. Findet der Erörterungstermin statt, erfolgt diesbezüglich keine erneute Bekanntmachung. Sollte der Erörterungstermin jedoch nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/53/index.html.
Bezirksregierung Münster
Fassung vom 03.03.2022 der Bezirksregierung Münster:
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Bezirksregierung Münster Münster, den 03.03.2022
500-53.0043/19/0285156-0001/0002.V
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Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat ihren Genehmigungsantrag vom 18.10.2019 zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen geändert. An Stelle der Erweiterung des Steinbruches zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha soll nunmehr der Steinbruch ausschließlich in südlicher Richtung um 4,7 ha auf den folgenden Flächen: Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke, 47, 102, 110, 145, 149, 169, 171, 206, 208, 214, 215, 224 – 227
erweitert werden. Die nunmehr beantragten 4,7 ha sind Teilflächen des ursprünglichen
Antrages über 9,9 ha.
Das beantragte Vorhaben soll nach Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen
werden.
Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Das geändert beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG erneut bekannt gemacht.
Das Vorhaben fällt unter Nr. 2.1.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß § 5 UVPG wird festgestellt, dass die Änderung
erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, so dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die Antragsunterlagen zum geänderten Vorhaben enthalten Aussagen zu Auswirkungen
des Vorhabens auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser,
die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter. Weitere Unterlagen:
Kurzbeschreibung und allgemeine nichttechnische Zusammenfassung
Grundkarte
UVP-Bericht
FFH-Verträglichkeitsprüfung und ergänzende Gutachten
Artenschutzrechtliche Prüfung und ergänzende Gutachten
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Der geänderte Antrag auf Genehmigung sowie die zugehörigen Unterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat, vom 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022, während der Dienststunden und darüber hinaus auch nach Vereinbarung zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:
1. Gemeinde Lienen, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 15, Hauptstraße 14,
49536 Lienen, Tel.-Nr.: 0 54 83 / 73 96-0
2. Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Zimmer N 5011, Albrecht-Thaer-Str. 9,
48147 Münster, Tel.-Nr.: 0251/411-0
Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID-
19/Sars-CoV-2) nur unter Vereinbarung eines Termins, während der Dienststunden, eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit der o.g. Dienststelle Kontakt auf, bei der Sie Einsicht nehmen möchten. Die Antragsunterlagen sind parallel zur Auslegung auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (https://www.bezreg-muenster.de/ > Umwelt und Natur > Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren > Laufende Verfahren) verfügbar
gemacht.
Zudem ist der UVP-Bericht des Vorhabenträgers parallel zur Auslegung ab 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022 auch unter www.uvp.nrw.de verfügbar gemacht. Sollte es Ihnen aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID-19/Sars-CoV-2) mit den oben genannten Veröffentlichungsorten nicht möglich sein, in die Unterlagen Einsicht nehmen zu können, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster unter der Tel.-Nr.: 0251/411-0, um für Sie eine individuelle Lösung zu finden.
Etwaige Einwendungen sind auf die vorgesehene Änderung des Ursprungsantrages,
somit die Flächenreduzierung der Erweiterung auf 4,7 ha, beschränkt und können vom
21.03.2022 bis einschließlich 23.05.2022 bei den vorgenannten Behörden schriftlich
oder elektronisch vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren.
Die Einwendungen sind mit Namen und der vollen Anschrift des Einwenders zu versehen.
Bei schriftlichen Einwendungen ist Lesbarkeit erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.
Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde – auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben – in einem Erörterungstermin erörtert werden. Sollte ein erneuter Erörterungstermin durchgeführt werden, beginnt dieser am 28.06.2022 ab 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt.
Findet der Erörterungstermin statt, erfolgt diesbezüglich keine erneute Bekanntmachung.
Sollte der Erörterungstermin jedoch nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern
der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/53/index.html.
Bezirksregierung Münster
Die Bezirksregierung Münster hat mit Datum vom 03.03.2022, zuletzt geändert am 04.03.2022 und im Amtsblatt 10/2022 den geänderten Genehmigungsantrag der Firma Calcis, Lienen zur Erweiterung des Steinbruchs in Lienen bekannt gegeben, Fassung vom 04.03.2022:
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Bezirksregierung Münster Münster, den 03.03.2022
500-53.0043/19/0285156-0001/0002.V
Domplatz 1-3, 48143 Münster dez53@brms.nrw.de
Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat ihren Genehmigungsantrag vom 18.10.2019 zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen geändert. An Stelle der Erweiterung des Steinbruches zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha soll nunmehr der Steinbruch ausschließlich in südlicher Richtung um 4,7 ha auf den folgenden Flächen: Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke, 47, 102, 110, 145, 149, 169, 171, 206, 208, 214, 215, 224 – 227 erweitert werden. Die nunmehr beantragten 4,7 ha sind Teilflächen des ursprünglichen Antrages über 9,9 ha.
Das beantragte Vorhaben soll nach Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen werden.
Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Das geändert beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG erneut bekannt gemacht. Das Vorhaben fällt unter Nr. 2.1.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß § 5 UVPG wird festgestellt, dass die Änderung erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, so dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Antragsunterlagen zum geänderten Vorhaben enthalten Aussagen zu Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter. Weitere Unterlagen:
Kurzbeschreibung und allgemeine nichttechnische Zusammenfassung
Grundkarte
UVP-Bericht
FFH-Verträglichkeitsprüfung und ergänzende Gutachten
Artenschutzrechtliche Prüfung und ergänzende Gutachten
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Der geänderte Antrag auf Genehmigung sowie die zugehörigen Unterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat, vom 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022, während der Dienststunden und darüber hinaus auch nach Vereinbarung zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:
1. Gemeinde Lienen, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 15, Hauptstraße 14, 49536 Lienen, Tel.-Nr.: 0 54 83 / 73 96-0
2. Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Zimmer N 5011, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster, Tel.-Nr.: 0251/411-0
Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID- 19/Sars-CoV-2) nur unter Vereinbarung eines Termins, während der Dienststunden, eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit der o.g. Dienststelle Kontakt auf, bei der Sie Einsicht nehmen möchten. Zudem ist der UVP-Bericht des Vorhabenträgers parallel zur Auslegung ab 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022 auch unter www.uvp.nrw.de verfügbar gemacht.
Sollte es Ihnen aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID- 19/Sars-CoV-2) mit den oben genannten Veröffentlichungsorten nicht möglich sein, in die Unterlagen Einsicht nehmen zu können, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster unter der Tel.-Nr.: 0251/411-0, um für Sie eine individuelle Lösung zu finden.
Etwaige Einwendungen sind auf die vorgesehene Änderung des Ursprungsantrages, somit die Flächenreduzierung der Erweiterung auf 4,7 ha, beschränkt und können vom 21.03.2022 bis einschließlich 23.05.2022 bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Die Einwendungen sind mit Namen und der vollen Anschrift des Einwenders zu versehen. Bei schriftlichen Einwendungen ist Lesbarkeit erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.
Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde – auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben – in einem Erörterungstermin erörtert werden. Sollte ein erneuter Erörterungstermin durchgeführt werden, beginnt dieser am 28.06.2022 ab 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt. Findet der Erörterungstermin statt, erfolgt diesbezüglich keine erneute Bekanntmachung. Sollte der Erörterungstermin jedoch nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/53/index.html.
Bezirksregierung Münster
Fassung vom 03.03.2022 der Bezirksregierung Münster:
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Bezirksregierung Münster Münster, den 03.03.2022
500-53.0043/19/0285156-0001/0002.V
Domplatz 1-3, 48143 Münster dez53@brms.nrw.de
Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat ihren Genehmigungsantrag vom 18.10.2019 zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen geändert. An Stelle der Erweiterung des Steinbruches zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha soll nunmehr der Steinbruch ausschließlich in südlicher Richtung um 4,7 ha auf den folgenden Flächen: Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke, 47, 102, 110, 145, 149, 169, 171, 206, 208, 214, 215, 224 – 227
erweitert werden. Die nunmehr beantragten 4,7 ha sind Teilflächen des ursprünglichen
Antrages über 9,9 ha.
Das beantragte Vorhaben soll nach Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen
werden.
Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Das geändert beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG erneut bekannt gemacht.
Das Vorhaben fällt unter Nr. 2.1.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß § 5 UVPG wird festgestellt, dass die Änderung
erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, so dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die Antragsunterlagen zum geänderten Vorhaben enthalten Aussagen zu Auswirkungen
des Vorhabens auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser,
die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter. Weitere Unterlagen:
Kurzbeschreibung und allgemeine nichttechnische Zusammenfassung
Grundkarte
UVP-Bericht
FFH-Verträglichkeitsprüfung und ergänzende Gutachten
Artenschutzrechtliche Prüfung und ergänzende Gutachten
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Der geänderte Antrag auf Genehmigung sowie die zugehörigen Unterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat, vom 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022, während der Dienststunden und darüber hinaus auch nach Vereinbarung zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:
1. Gemeinde Lienen, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 15, Hauptstraße 14,
49536 Lienen, Tel.-Nr.: 0 54 83 / 73 96-0
2. Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Zimmer N 5011, Albrecht-Thaer-Str. 9,
48147 Münster, Tel.-Nr.: 0251/411-0
Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID-
19/Sars-CoV-2) nur unter Vereinbarung eines Termins, während der Dienststunden, eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit der o.g. Dienststelle Kontakt auf, bei der Sie Einsicht nehmen möchten. Die Antragsunterlagen sind parallel zur Auslegung auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (https://www.bezreg-muenster.de/ > Umwelt und Natur > Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren > Laufende Verfahren) verfügbar
gemacht.
Zudem ist der UVP-Bericht des Vorhabenträgers parallel zur Auslegung ab 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022 auch unter www.uvp.nrw.de verfügbar gemacht. Sollte es Ihnen aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID-19/Sars-CoV-2) mit den oben genannten Veröffentlichungsorten nicht möglich sein, in die Unterlagen Einsicht nehmen zu können, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster unter der Tel.-Nr.: 0251/411-0, um für Sie eine individuelle Lösung zu finden.
Etwaige Einwendungen sind auf die vorgesehene Änderung des Ursprungsantrages,
somit die Flächenreduzierung der Erweiterung auf 4,7 ha, beschränkt und können vom
21.03.2022 bis einschließlich 23.05.2022 bei den vorgenannten Behörden schriftlich
oder elektronisch vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren.
Die Einwendungen sind mit Namen und der vollen Anschrift des Einwenders zu versehen.
Bei schriftlichen Einwendungen ist Lesbarkeit erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.
Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde – auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben – in einem Erörterungstermin erörtert werden. Sollte ein erneuter Erörterungstermin durchgeführt werden, beginnt dieser am 28.06.2022 ab 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt.
Findet der Erörterungstermin statt, erfolgt diesbezüglich keine erneute Bekanntmachung.
Sollte der Erörterungstermin jedoch nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern
der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/53/index.html.
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