Die Fortsetzung des öffentlichen Erörterungstermins zur Entfristung Höste beginnt am Donnerstag, 12.05.2022 um 10 Uhr in der Gempthalle Lengerich.
Über den ersten Tag der Erörterung berichten die Westfälischen Nachrichten in ihrer Print- und Online-Ausgabe vom 12.05.2022.
Erörterungstermin Entfristung Höste findet am 11.05.2022 statt
Am kommenden Mittwoch, 11.05.2022 beginnt um 10 Uhr in der Gempthalle Lengerich der Erörterungstermin zum Antrag auf Entfristung der Abbaugenehmigung von 1999 in Lienen-Höste. Der Termin ist öffentlich und kann unter Einhaltung der geltenden Corona-Schutzverordnung von allen Bürger:innen besucht werden. Einwender:innen haben die Möglichkeit, zum Verfahren Stellung zu nehmen.
Im Amtsblatt 12/2022 vom 07.04.2022 hat der Kreis Steinfurt die Durchführung des zunächst nur terminierten Erörterungstermins im Verfahren Entfristung Abbaugenehmigung im Steinbruch Höste bekannt gegeben:
94. Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der Neunten Ver-
ordnung zur Durchführung des Bundes–Immissionsschutzgesetzes –
Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV (Durch-
führung eines Erörterungstermins)
Die Firma Dyckerhoff GmbH, Biebricher Straße 68, 65203 Wiesbaden, beantragt gemäß § 16
des BImSchG i.V.m. der Nr. 2.1.1 (Steinbrüche mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr)
des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes–Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, eine Änderungsgenehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 16 BImSchG ist die mit Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 25.02.1999; Az.: 56–60.012.0098 0201.2 befristet genehmigte Erweiterung des Steinbruchs Höste in der Gemeinde 49536 Lienen unbefristet weiter betreiben zu dürfen. Die mit dem o.g. Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster verbundene Befristung läuft bis zum Februar 2027.
Der für den 11.05.2022 – und sofern Bedarf besteht auch für den 12.05.2022 –, jeweils ab 10:00
Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1 in 49525 Lengerich bestimmte Erörterungstermin wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV durchgeführt.
Hinweis:
Für die Veranstaltung gelten hinsichtlich der Corona–Pandemie mindestens die Regelungen der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW sowie die Zu-
gangsregelungen, die auch für das Betreten der Kreisverwaltung Steinfurt gelten (siehe
www.kreis–steinfurt.de bzw.: 02551 69–0).
Steinfurt, 04.04.2022 Kreis Steinfurt
Der Landrat
Umwelt– und Planungsamt
Az.: 566.0023/19/2.1.1
Kreis Steinfurt 12/2022/94
Die Fortsetzung des öffentlichen Erörterungstermins zur Entfristung Höste beginnt am Donnerstag, 12.05.2022 um 10 Uhr in der Gempthalle Lengerich.
Über den ersten Tag der Erörterung berichten die Westfälischen Nachrichten in ihrer Print- und Online-Ausgabe vom 12.05.2022.
Erörterungstermin Entfristung Höste findet am 11.05.2022 statt
Am kommenden Mittwoch, 11.05.2022 beginnt um 10 Uhr in der Gempthalle Lengerich der Erörterungstermin zum Antrag auf Entfristung der Abbaugenehmigung von 1999 in Lienen-Höste. Der Termin ist öffentlich und kann unter Einhaltung der geltenden Corona-Schutzverordnung von allen Bürger:innen besucht werden. Einwender:innen haben die Möglichkeit, zum Verfahren Stellung zu nehmen.
Im Amtsblatt 12/2022 vom 07.04.2022 hat der Kreis Steinfurt die Durchführung des zunächst nur terminierten Erörterungstermins im Verfahren Entfristung Abbaugenehmigung im Steinbruch Höste bekannt gegeben:
94. Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der Neunten Ver-
ordnung zur Durchführung des Bundes–Immissionsschutzgesetzes –
Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV (Durch-
führung eines Erörterungstermins)
Die Firma Dyckerhoff GmbH, Biebricher Straße 68, 65203 Wiesbaden, beantragt gemäß § 16
des BImSchG i.V.m. der Nr. 2.1.1 (Steinbrüche mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr)
des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes–Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, eine Änderungsgenehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 16 BImSchG ist die mit Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 25.02.1999; Az.: 56–60.012.0098 0201.2 befristet genehmigte Erweiterung des Steinbruchs Höste in der Gemeinde 49536 Lienen unbefristet weiter betreiben zu dürfen. Die mit dem o.g. Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster verbundene Befristung läuft bis zum Februar 2027.
Der für den 11.05.2022 – und sofern Bedarf besteht auch für den 12.05.2022 –, jeweils ab 10:00
Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1 in 49525 Lengerich bestimmte Erörterungstermin wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV durchgeführt.
Hinweis:
Für die Veranstaltung gelten hinsichtlich der Corona–Pandemie mindestens die Regelungen der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW sowie die Zu-
gangsregelungen, die auch für das Betreten der Kreisverwaltung Steinfurt gelten (siehe
www.kreis–steinfurt.de bzw.: 02551 69–0).
Steinfurt, 04.04.2022 Kreis Steinfurt
Der Landrat
Umwelt– und Planungsamt
Az.: 566.0023/19/2.1.1
Kreis Steinfurt 12/2022/94