Steinbruch Lienen
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Erweiterung Calcis: Bezirksregierung sagt den geplanten Erörterungstermin am 28.06.2022 ab

Die zum geänderten Antrag auf Erweiterung eingegangenen Einwendungen werden bei der Entscheidung über das Vorhaben ohne neue Erörterung berücksichtigt

Der für den 28.06.2022 vorgesehene Erörterungstermin zum Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs Lienen ist von der Bezirksregierung Münster mit Bekanntmachung im Amtsblatt 24/2022 abgesagt worden:

Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) – Absage des Erörterungstermins im Genehmigungsverfahren Calcis Lienen GmbH & Co. KG – Bezirksregierung Münster
500-53.0043/19/0285156-0001/0002.V
Münster, den 07.06.2022
Domplatz 1-3, 48143 Münster
dez53@brms.nrw.de
Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen (Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke 17, 47, 102, 110, 114, 115, 125 – 127, 144, 145, 149, 169, 171, 173, 206, 208, 214, 215, 224 – 227) beantragt.
Mit Bekanntmachung vom 03.03.2022, veröffentlicht am 11.03.2022, wurde die Änderung des Antrages zur Erweiterung des Steinbruches von ursprünglich 9,9 ha auf 4,7 ha bekanntgemacht. Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022 aus. Einwendungen konnten vom 21.03.2022 bis einschließlich 23.05.2022
erhoben werden. Die erhobenen Einwendungen decken sich zum überwiegenden Teil mit den erhobenen Einwendungen aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung während der Zeit vom 25.11.2019 bis einschließlich 03.02.2020. Die dort erhobenen Einwendungen wurden beim Erörterungstermin vom 25. und 26.08.2020 erörtert.
Die neu hinzugekommenen Aspekte sind verständlich vorgebracht worden und werden bei der Entscheidung berücksichtigt, so dass sie keiner Erörterung mittels eines Erörterungstermins bedürfen.
Da die erhobenen Einwendungen gem. § 14 der 9. BImSchV keiner Erörterung bedürfen, wird der für den 28.06.2022 vorgesehene Erörterungstermin gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV abgesagt.

Abl. Bez.Reg. Mstr. 2022 S. 159

Die Bezirksregierung Münster hatte den Erörterungstermin für den geänderten Antrag der Fa. Calcis Lienen im Amtsblatt 10/2022 der BR für den 28.06.2022 ab 11.00 Uhr in der Gempthalle vorterminiert:

Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde – auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben – in einem Erörterungstermin erörtert werden. Sollte ein erneuter Erörterungstermin durchgeführt werden, beginnt dieser am 28.06.2022 ab 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt. Findet der Erörterungstermin statt, erfolgt diesbezüglich keine erneute Bekanntmachung. Sollte der Erörterungstermin jedoch nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.