Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 in Münster dem Beschlussvorschlag der Bezirksregierung (Sitzungsvorlage 35/2022) zur Änderung des Regionalplans einstimmig zugestimmt:
1. Der Regionalrat Münster beschließt gem. § 19 Abs. 1 LPlG NRW die Änderung des Regional–
plans Münsterland auf Grundlage des Planentwurfs in Anlage 1.
2. Der Regionalrat Münster beauftragt die Regionalplanungsbehörde Münster, das Aufstellungs–
verfahren für die Planänderung gem. §§ 9 Abs. 2, 7 Abs. 7 ROG i. V. m. § 19 Abs. 1 LPlG
NRW durchzuführen. Dabei sind die Öffentlichkeit sowie die in Anlage 2 aufgeführten öffent–
lichen Stellen gem. §§ 9 Abs. 2, 7 Abs. 7 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW zu beteiligen. Weitere
öffentliche Stellen können beteiligt werden, wenn ihre Mitwirkung nach Einschätzung der Re–
gionalplanungsbehörde zweckdienlich ist. Allen Beteiligten ist Gelegenheit zu geben, inner–
halb einer Frist von mindestens 6 Monaten, längstens bis zum 30.09.2023, zum Planentwurf
einschließlich dessen Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. (Das Verfah–
ren erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen. *)
3. Der Regionalrat Münster beschließt gem. § 19 Abs. 3 S. 1 LPlG NRW, dass die Stellungnah–
men der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach
§ 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen sind, mit diesen erörtert werden. Dabei ist auch eine
Beschränkung auf einzelne Aspekte der Stellungnahmen möglich; ein Ausgleich der Meinun–
gen ist anzustreben. Eine Erörterung kann auch als Video- oder Telefonkonferenz oder mittels
sonstiger elektronischer Kommunikationsmedien durchgeführt werden.
Weiterführende Unterlagen und Kartenentwürfe sind der Vorlage beigegeben.
Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 in Münster dem Beschlussvorschlag der Bezirksregierung (Sitzungsvorlage 35/2022) zur Änderung des Regionalplans einstimmig zugestimmt:
1. Der Regionalrat Münster beschließt gem. § 19 Abs. 1 LPlG NRW die Änderung des Regional–
plans Münsterland auf Grundlage des Planentwurfs in Anlage 1.
2. Der Regionalrat Münster beauftragt die Regionalplanungsbehörde Münster, das Aufstellungs–
verfahren für die Planänderung gem. §§ 9 Abs. 2, 7 Abs. 7 ROG i. V. m. § 19 Abs. 1 LPlG
NRW durchzuführen. Dabei sind die Öffentlichkeit sowie die in Anlage 2 aufgeführten öffent–
lichen Stellen gem. §§ 9 Abs. 2, 7 Abs. 7 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW zu beteiligen. Weitere
öffentliche Stellen können beteiligt werden, wenn ihre Mitwirkung nach Einschätzung der Re–
gionalplanungsbehörde zweckdienlich ist. Allen Beteiligten ist Gelegenheit zu geben, inner–
halb einer Frist von mindestens 6 Monaten, längstens bis zum 30.09.2023, zum Planentwurf
einschließlich dessen Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. (Das Verfah–
ren erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen. *)
3. Der Regionalrat Münster beschließt gem. § 19 Abs. 3 S. 1 LPlG NRW, dass die Stellungnah–
men der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach
§ 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen sind, mit diesen erörtert werden. Dabei ist auch eine
Beschränkung auf einzelne Aspekte der Stellungnahmen möglich; ein Ausgleich der Meinun–
gen ist anzustreben. Eine Erörterung kann auch als Video- oder Telefonkonferenz oder mittels
sonstiger elektronischer Kommunikationsmedien durchgeführt werden.
Weiterführende Unterlagen und Kartenentwürfe sind der Vorlage beigegeben.