Die Bezirksregierung Münster hat im Amtsblatt 08/2023, korrigiert im Amtsblatt 09/2023 die Bekanntmachung zur Änderung des Regionalplans Münsterland – Anpassung an die Ziele des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) veröffentlicht:
Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterlandzu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des LEP NRW sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Hierzu wurden die bestehenden Festlegungen redaktionell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dabei wurden auch die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Energie (STE) überarbeitet und in das Hauptplanwerk übernommen. Die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Kalkstein wurden größtenteils unverändert in das Hauptplanwerk integriert. Die Planinhalte, die nicht unter die Änderungen fallen, sind nicht Gegenstand des Verfahrens und entsprechend gekennzeichnet.
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 ROG frühzeitig unterrichtet worden. Gemäß § 8 Abs. 1 ROG wurden eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts beteiligt.
Die Planänderung umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster.
Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens- und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert aufgestellt werden. Dazu gehören die Sicherung von Entwicklungspotenzialen und einer nachhaltigen Daseinsfürsorge, die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen und der nachhaltige Schutz von Ressourcen. Den räumlichen Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion. Eine zentrale Herausforderung liegt außerdem darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen. Dazu gehört, die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas zu sichern, zu entwickeln und – soweit möglich – wiederherzustellen.
Gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Planentwurf, der Begründung und zum Umweltbericht zu nehmen.
Auslegung
Die Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans Münsterland können in der Zeit
vom 06. März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023 online auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster abgerufen werden unter der Adresse:
www.brms.nrw.de/go/verfahren
Rubrik: Regionalplanung
-> Änderung des Regionalplans Münsterland
Der Link zu den Planunterlagen wird auch auf den Internetseiten der Kreise Coesfeld (www.kreis-coesfeld.de), Borken (www.kreis-borken.de), Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de),
Warendorf (www.kreis-warendorf.de) sowie der kreisfreien Stadt Münster (www.stadt-muenster.de) veröffentlicht.
Weiterhin können die Planunterlagen auf der Internetseite des Regionalrates Münster (www.regionalrat-muenster.nrw.de, Sitzungsvorlage: 35/2022) abgerufen werden.
Zudem liegen die Planunterlagen während der oben genannten Auslegungsfrist auch bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr) in Raum 306 für jede Person zur Einsicht aus. Die Auslegung erfolgt mittels eines elektronischen Lesegerätes. Es wird gebeten, für die Einsichtnahme telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter Tel. 0251/411-4868 (Frau Güers).
Stellungnahme
Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist, also bis einschließlich zum 30. September 2023, über die Online-Plattform www.beteiligung.nrw.de abgegeben werden.
– elektronisch per E-Mail an regionalplan-muensterland@
brms.nrw.de und
– schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster.
Bei schriftliche Stellungnahmen ist der Betreff: Regionalplan 2023 anzugeben. Die Stellungnahmen sollten den vollständigen Namen und die Anschrift der stellungnehmenden Person enthalten. Es wird darum gebeten, den Teil der Planunterlagen, auf die sich die Stellungnahme bezieht, anzugeben (z. B. Name des Dokuments, Kapitel, Seitenzahl) und ggf. den Raumbezug deutlich zu machen (z. B. Kartenausschnitt mit Markierungen). Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht.
Weiteres Verfahren
Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 2 ROG). Der Regionalrat Münster entscheidet über die Änderung des Regionalplans Münsterland durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Planänderung wirksam. Dem Regionalplan wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).
Hinweise
Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 4 ROG). Nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemachte Einwendungen einer Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sind im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG). Etwaige Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entste-
hen, werden nicht erstattet. Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier: https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/32/index.html.
Münster, den 24. Februar 2023 Bezirksregierung Münster
– Dez. 32, Regionalentwicklung –
Die Bezirksregierung Münster hat im Amtsblatt 08/2023, korrigiert im Amtsblatt 09/2023 die Bekanntmachung zur Änderung des Regionalplans Münsterland – Anpassung an die Ziele des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) veröffentlicht:
Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterlandzu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des LEP NRW sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Hierzu wurden die bestehenden Festlegungen redaktionell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dabei wurden auch die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Energie (STE) überarbeitet und in das Hauptplanwerk übernommen. Die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Kalkstein wurden größtenteils unverändert in das Hauptplanwerk integriert. Die Planinhalte, die nicht unter die Änderungen fallen, sind nicht Gegenstand des Verfahrens und entsprechend gekennzeichnet.
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 ROG frühzeitig unterrichtet worden. Gemäß § 8 Abs. 1 ROG wurden eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts beteiligt.
Die Planänderung umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster.
Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens- und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert aufgestellt werden. Dazu gehören die Sicherung von Entwicklungspotenzialen und einer nachhaltigen Daseinsfürsorge, die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen und der nachhaltige Schutz von Ressourcen. Den räumlichen Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion. Eine zentrale Herausforderung liegt außerdem darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen. Dazu gehört, die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas zu sichern, zu entwickeln und – soweit möglich – wiederherzustellen.
Gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Planentwurf, der Begründung und zum Umweltbericht zu nehmen.
Auslegung
Die Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans Münsterland können in der Zeit
vom 06. März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023 online auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster abgerufen werden unter der Adresse:
www.brms.nrw.de/go/verfahren
Rubrik: Regionalplanung
-> Änderung des Regionalplans Münsterland
Der Link zu den Planunterlagen wird auch auf den Internetseiten der Kreise Coesfeld (www.kreis-coesfeld.de), Borken (www.kreis-borken.de), Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de),
Warendorf (www.kreis-warendorf.de) sowie der kreisfreien Stadt Münster (www.stadt-muenster.de) veröffentlicht.
Weiterhin können die Planunterlagen auf der Internetseite des Regionalrates Münster (www.regionalrat-muenster.nrw.de, Sitzungsvorlage: 35/2022) abgerufen werden.
Zudem liegen die Planunterlagen während der oben genannten Auslegungsfrist auch bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr) in Raum 306 für jede Person zur Einsicht aus. Die Auslegung erfolgt mittels eines elektronischen Lesegerätes. Es wird gebeten, für die Einsichtnahme telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter Tel. 0251/411-4868 (Frau Güers).
Stellungnahme
Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist, also bis einschließlich zum 30. September 2023, über die Online-Plattform www.beteiligung.nrw.de abgegeben werden.
– elektronisch per E-Mail an regionalplan-muensterland@
brms.nrw.de und
– schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster.
Bei schriftliche Stellungnahmen ist der Betreff: Regionalplan 2023 anzugeben. Die Stellungnahmen sollten den vollständigen Namen und die Anschrift der stellungnehmenden Person enthalten. Es wird darum gebeten, den Teil der Planunterlagen, auf die sich die Stellungnahme bezieht, anzugeben (z. B. Name des Dokuments, Kapitel, Seitenzahl) und ggf. den Raumbezug deutlich zu machen (z. B. Kartenausschnitt mit Markierungen). Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht.
Weiteres Verfahren
Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 2 ROG). Der Regionalrat Münster entscheidet über die Änderung des Regionalplans Münsterland durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Planänderung wirksam. Dem Regionalplan wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).
Hinweise
Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 4 ROG). Nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemachte Einwendungen einer Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sind im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG). Etwaige Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entste-
hen, werden nicht erstattet. Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier: https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/32/index.html.
Münster, den 24. Februar 2023 Bezirksregierung Münster
– Dez. 32, Regionalentwicklung –