Einstimmig hat der Rat der Gemeinde Lienen in seiner Sitzung am 30.10.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum erneut geänderten Entfristungsantrag der Dyckerhoff GmbH für den Steinbruch Lienen-Höste wieder nicht erteilt.
In der Beschlussvorlage heißt es in der Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Lienen hat in seiner Sitzung am 20.08.2020 bezüglich des Antrages der Dyckerhoff GmbH auf Entfristung der Abgrabungsgenehmigung für den Steinbruch-Höste u.a. beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag nicht zu erteilen.
Über diesen Ratsbeschluss wurde der Kreis Steinfurt mit Stellungnahme vom 21.08.2020 in Kenntnis gesetzt.
Nachdem der Antrag in seiner bisherigen Form nicht genehmigungsfähig war, hat die Antragstellerin ihren Genehmigungsantrag nunmehr nach dem BImSchG modifiziert.
Die Modifizierung des Genehmigungsantrages bezieht sich inhaltlich im Kern darauf, die Abbausohle im Steinbruch um insgesamt 26 Meter zu erhöhen. Dadurch soll eine Betroffenheit von vorhandenen Quellen ausgeschlossen werden. Aus Sicht der Antragstellerin entfällt dadurch auch die Notwendigkeit zur Erteilung einer
wasserrechtlichen Erlaubnis. Daher wurden diese Anträge auf Erlaubnis auch isoliert zurückgenommen. Der Kreis Steinfurt hat nunmehr die Gemeinde Lienen zu einer Stellungnahme aufgefordert, ob und ggf. inwieweit die Stellungnahme vom 21.08.2020 noch Bestand hat.
Einstimmig hat der Rat der Gemeinde Lienen in seiner Sitzung am 30.10.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum erneut geänderten Entfristungsantrag der Dyckerhoff GmbH für den Steinbruch Lienen-Höste wieder nicht erteilt.
In der Beschlussvorlage heißt es in der Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Lienen hat in seiner Sitzung am 20.08.2020 bezüglich des Antrages der Dyckerhoff GmbH auf Entfristung der Abgrabungsgenehmigung für den Steinbruch-Höste u.a. beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag nicht zu erteilen.
Über diesen Ratsbeschluss wurde der Kreis Steinfurt mit Stellungnahme vom 21.08.2020 in Kenntnis gesetzt.
Nachdem der Antrag in seiner bisherigen Form nicht genehmigungsfähig war, hat die Antragstellerin ihren Genehmigungsantrag nunmehr nach dem BImSchG modifiziert.
Die Modifizierung des Genehmigungsantrages bezieht sich inhaltlich im Kern darauf, die Abbausohle im Steinbruch um insgesamt 26 Meter zu erhöhen. Dadurch soll eine Betroffenheit von vorhandenen Quellen ausgeschlossen werden. Aus Sicht der Antragstellerin entfällt dadurch auch die Notwendigkeit zur Erteilung einer
wasserrechtlichen Erlaubnis. Daher wurden diese Anträge auf Erlaubnis auch isoliert zurückgenommen. Der Kreis Steinfurt hat nunmehr die Gemeinde Lienen zu einer Stellungnahme aufgefordert, ob und ggf. inwieweit die Stellungnahme vom 21.08.2020 noch Bestand hat.