Auf der Grünen Artenschutzkonferenz 2024 haben die Konferenzteilnehmer*Innen am 16. März die nachstehende Resolution zum Erhalt der Biodiversität gebilligt. Am 04.06.24 konnte diese Resolution vom Organisationsteam in Berlin persönlich an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke überreicht werden.
Bereits im März hatte Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die Resolution entgegengenommen.
Resolution der Grünen Artenschutzkonferenz 2024
“Der Klimawandel entscheidet darüber, wie wir in Zukunft leben. Die Biodiversitätskrise entscheidet darüber, ob wir überleben.” (Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese)
Die nach aktuellem Forschungsstand größte Krise unserer Zeit ist der Verlust an Biodiversität. Sie vollzieht sich stiller, schleichender, hat aber noch gravierendere Auswirkungen als die Klimakrise.
Ohne Gegenmaßnahmen führt dies zum Zusammenbruch der Ökosysteme und somit zum Verlust von für uns überlebenswichtiger Ökosystemleistungen, wie Wasserrückhaltung, Kohlenstoffbindung, fruchtbarer Böden und Bestäubung durch Insekten für unsere Lebensmittelversorgung.
Das im Februar vom EU-Parlament verabschiedete „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“, (Nature Restoration Law) muss zügig zur wirklichen Trendwende werden.
Um dem schlechten Erhaltungszustand der Tier- und Pflanzenpopulationen sowie der Lebensräume in Europa entgegen zu wirken, bedarf es eines engagierten Handelns aller politischen Entscheidungsträger*innen von der europäischen bis zur lokalen Ebene.
Auch in NRW ist die Biodiversitätskrise zu spüren: Die Roten Listen der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten werden immer länger. Die im Koalitionsvertrag und der Regierungserklärung versprochenen Maßnahmen zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen müssen endlich ernsthaft angegangen werden.
Die Teilnehmer*innen der Artenschutzkonferenz fordern:
1. Zügige Ausweisung des zweiten Nationalparks nach rein fachlichen Kriterien durch die Landesregierung NRW.
2. Deutliche Aufstockung der Finanzmittel für Naturschutzmaßnahmen, z.B. zur konsequenten Umsetzung der Maßnahmenkonzepte für Natura2000-Gebiete sowie zur Förderung der Naturschutzgebiete. Gleichzeitig muss ausreichend Arbeits- und Planungskapazität bei Naturschutzbehörden und Biologischen Stationen geschaffen werden. Dafür ist außerdem eine Stärkung der Bodenordnung notwendig, um die Flächenverfügbarkeit für Schutzmaßnahmen schnell herzustellen.
3. Konsequentes Verbot von Pestiziden in Natura 2000- und Naturschutzgebieten. Ausnahmen davon darf es nur geben, wenn der Schutzzweck nicht gefährdet wird. Gleichzeitig bedarf es einer ambitionierten Pestizid-Reduktionsstrategie durch das NRW-Landwirtschaftsministerium.
4. Beschluss wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung des Flächen- und Rohstoffverbrauchs bei der anstehenden Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP).
5. Beschluss zum ausschließlich naturverträglichen Ausbau Erneuerbarer Energien bei der anstehenden Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP). Natura 2000- und Naturschutzgebiete, Laub- und Mischwälder sowie bedeutende Brut- und Rastgebiete seltener Vögel müssen zu Tabu-Flächen erklärt werden.
6. Konsequente Aufklärung über die Bedeutung von Biodiversität und Artenvielfalt in Schulen und Kitas, in öffentlich-rechtlichen Medien sowie seitens der Behörden. Die hohe Bedeutung von Biodiversität zu erkennen, ist wesentliche Voraussetzung für das Handeln von Politik, Verwaltung und Einzelpersonen.
7. Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik auf eine hochwertige, umweltverträgliche und regionale Landwirtschaft, bei der den Landwirten faire Vergütungen zukommen.
8. Etablierung einer Beweidungsprämie, z.B. im Rahmen der 2. Säule der GAP-Förderung.
Extensive Beweidung ist ein wesentlicher Baustein artenreicher Grünlandökosysteme. Um den Mehraufwand für Landwirt*innen für die Betreuung von Zäunen und Weidetieren zu honorieren, bedarf es zusätzlicher Finanzierungsanreize.
9. Konsequente und zügige Wasserrückhaltung in der Landschaft durch gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen in Land- und Forstwirtschaft, Renaturierungsmaßnahmen sowie Schaffung von Retentionsräumen in Flussauen. Dies dient dem natürlichen Klimaschutz, der Grundwasserneubildung und verringert die Hochwassergefahr in den überwiegend noch verengten Flussauen.
10. Konsequente Wiedervernässung der Moore und Wälder. Der Umbau der Wälder zu klimaresilienten, strukturreichen Mischwäldern ist nicht nur in den öffentlichen, sondern auch in den Privatwäldern zu fördern.
11. Erlass von Regelungen auf Landesebene für die Eindämmung von Lichtverschmutzung, Vogelschlag an Glas- und anderen Fassaden oder von “Schottergärten”, insbesondere in urbanen Räumen. Kommunale Baumschutzsatzungen müssen in das Landesnaturschutzgesetz aufgenommen werden.
Auf der Grünen Artenschutzkonferenz 2024 haben die Konferenzteilnehmer*Innen am 16. März die nachstehende Resolution zum Erhalt der Biodiversität gebilligt. Am 04.06.24 konnte diese Resolution vom Organisationsteam in Berlin persönlich an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke überreicht werden.
Bereits im März hatte Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die Resolution entgegengenommen.
Resolution der Grünen Artenschutzkonferenz 2024
“Der Klimawandel entscheidet darüber, wie wir in Zukunft leben.
Die Biodiversitätskrise entscheidet darüber, ob wir überleben.” (Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese)
Die nach aktuellem Forschungsstand größte Krise unserer Zeit ist der Verlust an Biodiversität. Sie vollzieht sich stiller, schleichender, hat aber noch gravierendere Auswirkungen als die Klimakrise.
Ohne Gegenmaßnahmen führt dies zum Zusammenbruch der Ökosysteme und somit zum Verlust von für uns überlebenswichtiger Ökosystemleistungen, wie Wasserrückhaltung, Kohlenstoffbindung, fruchtbarer Böden und Bestäubung durch Insekten für unsere Lebensmittelversorgung.
Das im Februar vom EU-Parlament verabschiedete „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“, (Nature Restoration Law) muss zügig zur wirklichen Trendwende werden.
Um dem schlechten Erhaltungszustand der Tier- und Pflanzenpopulationen sowie der Lebensräume in Europa entgegen zu wirken, bedarf es eines engagierten Handelns aller politischen Entscheidungsträger*innen von der europäischen bis zur lokalen Ebene.
Auch in NRW ist die Biodiversitätskrise zu spüren: Die Roten Listen der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten werden immer länger. Die im Koalitionsvertrag und der Regierungserklärung versprochenen Maßnahmen zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen müssen endlich ernsthaft angegangen werden.
Die Teilnehmer*innen der Artenschutzkonferenz fordern:
1. Zügige Ausweisung des zweiten Nationalparks nach rein fachlichen Kriterien durch die Landesregierung NRW.
2. Deutliche Aufstockung der Finanzmittel für Naturschutzmaßnahmen, z.B. zur konsequenten Umsetzung der Maßnahmenkonzepte für Natura2000-Gebiete sowie zur Förderung der Naturschutzgebiete. Gleichzeitig muss ausreichend Arbeits- und Planungskapazität bei Naturschutzbehörden und Biologischen Stationen geschaffen werden. Dafür ist außerdem eine Stärkung der Bodenordnung notwendig, um die Flächenverfügbarkeit für Schutzmaßnahmen schnell herzustellen.
3. Konsequentes Verbot von Pestiziden in Natura 2000- und Naturschutzgebieten. Ausnahmen davon darf es nur geben, wenn der Schutzzweck nicht gefährdet wird. Gleichzeitig bedarf es einer ambitionierten Pestizid-Reduktionsstrategie durch das NRW-Landwirtschaftsministerium.
4. Beschluss wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung des Flächen- und Rohstoffverbrauchs bei der anstehenden Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP).
5. Beschluss zum ausschließlich naturverträglichen Ausbau Erneuerbarer Energien bei der anstehenden Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP). Natura 2000- und Naturschutzgebiete, Laub- und Mischwälder sowie bedeutende Brut- und Rastgebiete seltener Vögel müssen zu Tabu-Flächen erklärt werden.
6. Konsequente Aufklärung über die Bedeutung von Biodiversität und Artenvielfalt in Schulen und Kitas, in öffentlich-rechtlichen Medien sowie seitens der Behörden. Die hohe Bedeutung von Biodiversität zu erkennen, ist wesentliche Voraussetzung für das Handeln von Politik, Verwaltung und Einzelpersonen.
7. Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik auf eine hochwertige, umweltverträgliche und regionale Landwirtschaft, bei der den Landwirten faire Vergütungen zukommen.
8. Etablierung einer Beweidungsprämie, z.B. im Rahmen der 2. Säule der GAP-Förderung.
Extensive Beweidung ist ein wesentlicher Baustein artenreicher Grünlandökosysteme. Um den Mehraufwand für Landwirt*innen für die Betreuung von Zäunen und Weidetieren zu honorieren, bedarf es zusätzlicher Finanzierungsanreize.
9. Konsequente und zügige Wasserrückhaltung in der Landschaft durch gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen in Land- und Forstwirtschaft, Renaturierungsmaßnahmen sowie Schaffung von Retentionsräumen in Flussauen. Dies dient dem natürlichen Klimaschutz, der Grundwasserneubildung und verringert die Hochwassergefahr in den überwiegend noch verengten Flussauen.
10. Konsequente Wiedervernässung der Moore und Wälder. Der Umbau der Wälder zu klimaresilienten, strukturreichen Mischwäldern ist nicht nur in den öffentlichen, sondern auch in den Privatwäldern zu fördern.
11. Erlass von Regelungen auf Landesebene für die Eindämmung von Lichtverschmutzung, Vogelschlag an Glas- und anderen Fassaden oder von “Schottergärten”, insbesondere in urbanen Räumen. Kommunale Baumschutzsatzungen müssen in das Landesnaturschutzgesetz aufgenommen werden.