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Netzausbau Westerkappeln – Gersteinwerk: Teutoburger Wald unter Höchstspannung

Antrag für die Raumverträglichkeitsprüfung wird zum Ende des dritten Quartals 2024 erwartet

Das Bundes­bedarfsplan­gesetzes (BBPlG) regelt seit 2013 u.a. aufgrund des zweiten Atomausstiegs den beschleunigten Ausbau von Höchstspannungsleitungen in Deutschland. Für das im abgeleiteten Bundesbedarfsplan gelistete Vorhaben 89 Westerkappeln (Kreis Steinfurt) – Gersteinwerk (Kreis Unna) plant der Übertragungsnetzbetreiber Amprion eine 380 kV-Höchstspannungsfreileitung. Zwischen Lotte und Ostbevern überwinden die aktuell von Amprion vorgelegten Trassenentwürfe den Teutoburger Wald und greifen in zahlreiche Landschaften und Lebensräume ein. Die Firma Amprion plant, noch in 2024 einen Antrag bei der Bezirksregierung Münster auf eine Raumverträglichkeitsprüfung zu stellen, deren Ergebnis die Feststellung einer Vorzugstrasse ist.

Die Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde wird nach Beantragung des Verfahrens – mit kurzer Verzögerung durch Vollständigkeitsprüfung und Bekanntmachung – die Verfahrensunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet veröffentlichen. Dies ist gleichbedeutend mit dem Beteiligungszeitraum, in dem öffentliche Stellen
und die Öffentlichkeit – also jedermann – sich über eine Stellungnahme beteiligen kann.

Nach § 32 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW ist ein optionaler Erörterungstermin für öffentliche Stellen vorgesehen. Die Entscheidung, ob erörtert wird, hängt davon ab, ob auf Grundlage der Stellungnahmen Erörterungsbedarf besteht. Ein solcher Erörterungstermin wäre aber nur den öffentlichen Stellen zugänglich und somit – wie auch bei den Erörterungsterminen zum Regionalplananpassungsverfahren – nicht-öffentlich.

Nach der Raumverträglichkeitsprüfung wird Amprion ein Planfeststellungsverfahren beantragen, an dessen Ende die eigentliche Genehmigung steht. Zuständig hierfür ist die Verkehrs- und Energieleitungsbehörde der Bezirksregierung Münster, Dezernat 25.

In unserer Region hat sich entlang der verschiedenen Trassenkorridore erheblicher lokaler Widerstand formiert. Auch die Bürgerinitiative Pro Teuto, Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt im Land Nordrhein-Westfalen (LNU NRW) und damit nach §3 UmwRG in NRW berechtigt zur Stellungnahme, verfolgt das Verfahren äußerst aufmerksam. Im anstehenden  Raumordnungsverfahren wird Pro Teuto eine Stellungnahme abgeben, um die Belange des Naturschutzes im Teutoburger Wald und im FFH-Gebiet zu wahren.