Niederschrift der Sitzung des Regionalrates Münster am 19.03.2012
TOP 5: 25. Änderung des geltenden Regionalplanes Münsterland:
„Erweiterung der Abgrabungsbereiche für die Kalksteingewinnung
im Teutoburger Wald auf den Gebieten der Stadt Lengerich und
der Gemeinde Lienen“
-Erarbeitungsbeschluss-
Herr Lange erläuterte die Sitzungsvorlage und ging insbesondere auf die in der Sitzung der Planungskommission thematisierte Problematik ein. Er erläuterte die aus regionalplanerischer Sicht getroffene Beurteilung des Sachverhaltes und empfahl den vorliegenden Erarbeitungsbeschluss zu fassen. Damit werde die Regionalplanungsbehörde beauftragt, in ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen und dann entsprechend die Anregungen und Bedenken zu diesem Verfahren einzuholen und zu einer Entscheidungsfindung zu kommen.
Herr Nospickel erklärte, hier gehe es zum einen um einen Bereich mit höchstwertiger zu schützender Natur und zum anderen auch um die Themen Arbeitsplatzsicherheit, Versorgungssicherheit und Planungssicherheit. Bei diesen vorliegenden Konfliktlagen sei das Verfahren mit größter Sorgfalt und ohne Vorfestlegungen durchzuführen. Die Bezirksregierung sei diesem Anspruch mit ihrer Beurteilung, das Änderungsverfahren als regionalplanerisch verträglich zu bewerten und in das Erarbeitungsverfahren einzutreten, gerecht geworden. Die CDU-Fraktion werde dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen.
Herr Daldrup betonte die Wichtigkeit, dass es keine Vorfestlegungen geben dürfe. Die SPD-Fraktion werde dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen. Allerdings bestehe die Erwartung, dass im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens zusätzliche Klarheit geschaffen werde hinsichtlich der aus regionalplanerischer Sicht getroffenen Beurteilung der Ausnahmeregelung bezüglich der Kompensationsmaßnahmen.
Herr Fehr machte deutlich, dass weiterer Klärungsbedarf bestehe hinsichtlich der Arbeitsplatzentwicklung durch die Modernisierung sowie der Exportzahlen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung gehe nicht weit genug und es stelle sich die Frage, ob die Planungen im überwiegend öffentlichen Interesse stünden. Aufgrund dieses Sachverhaltes gebe es für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ganz klare rechtliche Vorbehalte gegen die Durchführung des Verfahrens. Somit werde dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zugestimmt.
Herr Dr. Harengerd führte aus, dass seitens der Umweltverbände ein Schreiben an die EU-Kommission gerichtet werde mit der Aufforderung, hier ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anzustrengen. Dies werde wahrscheinlich dazu führen, dass die auch von Herrn Fehr angemahnte juristische Klärung dann zustande komme.
Frau Regierungsvizepräsidentin machte deutlich, dass die Bezirksregierung das Verfahren ergebnisoffen durchführen werde.
Der Regionalrat stimmte dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 5/2012 bei zwei Gegenstimmen zu.
Niederschrift der Sitzung des Regionalrates Münster am 19.03.2012
TOP 5: 25. Änderung des geltenden Regionalplanes Münsterland:
„Erweiterung der Abgrabungsbereiche für die Kalksteingewinnung
im Teutoburger Wald auf den Gebieten der Stadt Lengerich und
der Gemeinde Lienen“
-Erarbeitungsbeschluss-
Herr Lange erläuterte die Sitzungsvorlage und ging insbesondere auf die in der Sitzung der Planungskommission thematisierte Problematik ein. Er erläuterte die aus regionalplanerischer Sicht getroffene Beurteilung des Sachverhaltes und empfahl den vorliegenden Erarbeitungsbeschluss zu fassen. Damit werde die Regionalplanungsbehörde beauftragt, in ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen und dann entsprechend die Anregungen und Bedenken zu diesem Verfahren einzuholen und zu einer Entscheidungsfindung zu kommen.
Herr Nospickel erklärte, hier gehe es zum einen um einen Bereich mit höchstwertiger zu schützender Natur und zum anderen auch um die Themen Arbeitsplatzsicherheit, Versorgungssicherheit und Planungssicherheit. Bei diesen vorliegenden Konfliktlagen sei das Verfahren mit größter Sorgfalt und ohne Vorfestlegungen durchzuführen. Die Bezirksregierung sei diesem Anspruch mit ihrer Beurteilung, das Änderungsverfahren als regionalplanerisch verträglich zu bewerten und in das Erarbeitungsverfahren einzutreten, gerecht geworden. Die CDU-Fraktion werde dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen.
Herr Daldrup betonte die Wichtigkeit, dass es keine Vorfestlegungen geben dürfe. Die SPD-Fraktion werde dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen. Allerdings bestehe die Erwartung, dass im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens zusätzliche Klarheit geschaffen werde hinsichtlich der aus regionalplanerischer Sicht getroffenen Beurteilung der Ausnahmeregelung bezüglich der Kompensationsmaßnahmen.
Herr Fehr machte deutlich, dass weiterer Klärungsbedarf bestehe hinsichtlich der Arbeitsplatzentwicklung durch die Modernisierung sowie der Exportzahlen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung gehe nicht weit genug und es stelle sich die Frage, ob die Planungen im überwiegend öffentlichen Interesse stünden. Aufgrund dieses Sachverhaltes gebe es für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ganz klare rechtliche Vorbehalte gegen die Durchführung des Verfahrens. Somit werde dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zugestimmt.
Herr Dr. Harengerd führte aus, dass seitens der Umweltverbände ein Schreiben an die EU-Kommission gerichtet werde mit der Aufforderung, hier ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anzustrengen. Dies werde wahrscheinlich dazu führen, dass die auch von Herrn Fehr angemahnte juristische Klärung dann zustande komme.
Frau Regierungsvizepräsidentin machte deutlich, dass die Bezirksregierung das Verfahren ergebnisoffen durchführen werde.
Der Regionalrat stimmte dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 5/2012 bei zwei Gegenstimmen zu.