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380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk – Bezirksregierung informiert über das Verfahren

Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung für den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk

Die Bezirksregierung Münster informiert auf ihrer Webseite seit dem 22.07.2024 ausführlich über die geplante 380-kV-Freileitung Westerkappeln – Gersteinwerk:

Raumverträglichkeitsprüfung
380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk

Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung für den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk

Für den geplanten Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannanlagen Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna) wird voraussichtlich ab Herbst 2024 eine Raumverträglichkeitsprüfung in Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster durchgeführt. Derzeit werden seitens der Vorhabenträgerin Amprion GmbH die Verfahrensunterlagen erarbeitet.

 

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Die Errichtung der neuen Stromtrasse ist notwendig, um das Übertragungsnetz für zukünftig ansteigende Stromflüsse zwischen den Erzeuger- und Verbraucherregionen zu verstärken. Die Erforderlichkeit wurde erstmals im Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 von der Bundesnetzagentur bestätigt. Der gesetzliche Auftrag für den Bau der Leitung ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert, in dessen Anlage 1 das konkrete Projekt als Vorhaben Nr. 89 zu finden ist. Auf dieser Grundlage fußt auch die geplante Errichtung als Freileitung, da eine Erdverkabelung gesetzlich nicht vorgesehen ist. Insgesamt ist mit einer Länge der Leitung von ca. 85 km zu rechnen.

Im Januar 2023 hat die sog. Antragskonferenz zur Vorbereitung des Verfahrens stattgefunden, bei der die Planung vorgestellt und der Umfang der Untersuchungen abgestimmt worden ist. Hierfür hat die Vorhabenträgerin eine Unterlage erstellt, die unter „Dokumente“ abgerufen werden kann.

Der Antrag auf Raumverträglichkeitsprüfung ist für Herbst 2024 vorgesehen. In diesem Zuge wird die Vorhabenträgerin der Bezirksregierung Münster die Verfahrensunterlagen vorlegen, woraufhin diese auf Vollständigkeit geprüft werden. Kommt die Regionalplanungsbehörde zu dem Schluss, dass die Unterlagen vollständig sind und eine Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens ermöglichen, wird das Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung formell gestartet. Gegenstand des Verfahrens ist auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (§ 15 Abs. 3 S. 1 Raumordnungsgesetz).

Auf Grundlage der in der Raumverträglichkeitsprüfung eingehenden Stellungnahmen entscheidet die Regionalplanungsbehörde darüber, ob Erörterungsbedarf besteht. Es ist auch möglich, die Erörterung inhaltlich auf bestimmte Aspekte oder räumlich auf besonders konfliktbehaftete Bereiche zu beschränken (§ 32 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW).

Den Abschluss des Verfahrens wird – voraussichtlich im Frühjahr 2025 – eine umfassende gutachterliche Stellungnahme einschließlich Begründung der Bezirksregierung Münster bilden. Die gesamte Raumverträglichkeitsprüfung ist nach sechs Monaten abzuschließen.

Weitere Fragen zum Thema Raumverträglichkeitsprüfung werden in einem FAQ beantwortet, welches unter „Dokumente“ abgerufen werden kann.“