Auszug aus dem Amtsblatt 15/2012 der Bezirksregierung Münster, Seite 134:
Bekanntmachung 25. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland – Erweiterung der Abgrabungsbereiche für die Kalksteingewinnung im Teutoburger Wald auf den Gebieten der Stadt Lengerich und der Gemeinde Lienen
Bezirksregierung Münster, 32.01.02.01 Msl-25
Münster, den 19.03.2012
Die beabsichtigte Änderung des Regionalplans betrifft die Erweiterungen der Darstellungen von zwei Abgrabungsbereichen für die Kalksteingewinnung im Teutoburger Wald. Dabei handelt es sich zum einem um eine Erweiterung des Bereichs „Hohne“ auf dem Gebiet der Stadt Lengerich und zum anderem um die Erweiterung des Abgrabungsbereichs auf dem Gebiet der Gemeinde Lienen.
Gem. § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zu geben, Stellung zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht während der Auslegungsfrist zu nehmen. Die Unterlagen der 25. Änderung des Regionalplans werden in der Zeit vom 02. Mai 2012 bis einschließlich 15.10 2012 (Frist wurde verlängert) an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Bezirksregierung Münster
im Dezernat 32 – Regionalentwicklung
Auszug aus dem Amtsblatt 15/2012 der Bezirksregierung Münster, Seite 134:
Bekanntmachung 25. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland – Erweiterung der Abgrabungsbereiche für die Kalksteingewinnung im Teutoburger Wald auf den Gebieten der Stadt Lengerich und der Gemeinde Lienen
Bezirksregierung Münster, 32.01.02.01 Msl-25
Münster, den 19.03.2012
Die beabsichtigte Änderung des Regionalplans betrifft die Erweiterungen der Darstellungen von zwei Abgrabungsbereichen für die Kalksteingewinnung im Teutoburger Wald. Dabei handelt es sich zum einem um eine Erweiterung des Bereichs „Hohne“ auf dem Gebiet der Stadt Lengerich und zum anderem um die Erweiterung des Abgrabungsbereichs auf dem Gebiet der Gemeinde Lienen.
Gem. § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zu geben, Stellung zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht während der Auslegungsfrist zu nehmen. Die Unterlagen der 25. Änderung des Regionalplans werden in der Zeit vom 02. Mai 2012 bis einschließlich 15.10 2012 (Frist wurde verlängert) an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Bezirksregierung Münster
im Dezernat 32 – Regionalentwicklung