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Bezirksregierung Münster: Amprion-Leitung – Prüfung der Raumverträglichkeit abgeschlossen

Der zur Prüfung vorgelegte Antragskorridor ist als vorzugswürdig eingestuft worden

Die Bezirksregierung Münster hat am 02.04.2025 den Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung zum Neubau des Vorhabens 89 mitgeteilt:

Münster/Steinfurt/Warendorf/Coesfeld/Hamm/Unna. Die Bezirksregierung Münster hat die Raumverträglichkeitsprüfung zum Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna) fristgerecht abgeschlossen. Die von der Amprion GmbH geplante Leitung hat das Ziel, das Übertragungsnetz für die zukünftig ansteigenden Stromflüsse zu verstärken.

In einem gemeinsamen Verfahren haben die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Münster sowie der Regionalverband Ruhr (RVR) das Vorhaben auf seine Raumverträglichkeit geprüft. Die Bezirksregierung Münster übernahm dabei die Federführung. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Empfehlung eines raumverträglichen Korridors.

Das untersuchte Korridornetz beginnt beim Netzverknüpfungspunkt Umspannwerk Westerkappeln und erstreckt sich nach Süden durch den Kreis Steinfurt (Planungsregion Münster), den Landkreis Osnabrück (Niedersachsen), die Stadt Münster, die Kreise Warendorf und Coesfeld (Planungsregion Münster) über die Stadt Hamm bis zum Netzverknüpfungspunkt Umspannwerk Gersteinwerk auf dem Gebiet der Stadt Werne, Kreis Unna (Planungsregion RVR).

Die Vorhabenträgerin hat einen aus ihrer Sicht vorzugswürdigen Korridor (Antragskorridor) zur Prüfung vorgelegt. Dieser hat eine Breite von 1.000 Metern. Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist, dass der Antragskorridor auch aus Sicht der Regionalplanungsbehörden als vorzugswürdig eingestuft und zum Vorzugskorridor erklärt wird.

Die gutachterliche Stellungnahme kann ab dem 09.04.2025 über folgenden Link abgerufen werden:

https://url.nrw/brms_raumvp_westerkappel_gersteinwerk

Die gutachterliche Stellungnahme wird zudem bei der Bezirksregierung Münster, dem Regionalverband Ruhr sowie in den betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden für die Dauer von fünf Jahren zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.

Im Rahmen ihrer verfahrensbegleitenden Informationen zum Amprion-Vorhaben wird die Bezirksregierung Münster am 14.04.2025 eine Informationsveranstaltung für Medienvertreter:innen und Bürgerinitiativen als „Lesehilfe“ durchführen. Die Einladung ergeht gesondert, die Veranstaltung wird für jedermann als Livestream und zur späteren Ansicht auf dem YouTube-Kanal der Bezirksregierung Münster verfügbar sein.

Zum Hintergrund:

Im Juli 2022 hat die Amprion GmbH gemäß Nr. 89 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) den gesetzlichen Auftrag für den Bau der Höchstspannungsleitung Westerkappeln – Gersteinwerk mit einer Nennspannung von 380 kV erhalten. Sie ist als Freileitung zu errichten und wird eine Länge von ca. 85 km aufweisen.

Bei raumbedeutsamen Leitungsvorhaben wird vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. In dieser werden unter überörtlichen Gesichtspunkten die Auswirkungen des Vorhabens auf die entsprechenden Räume geprüft. Ziel ist es, eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den auf raumordnerischer Ebene relevanten Belangen wie Natur und Landschaft, der Siedlungsentwicklung und Infrastruktur festzustellen. Zudem werden ernsthaft in Betracht kommende Alternativen geprüft.

Das Ergebnis des Verfahrens ist die nun vorliegende sogenannte gutachterliche Stellungnahme. Das Ergebnis hat keine unmittelbare Rechtswirkung und ist daher nicht eigenständig beklagbar. Die Genehmigung des Vorhabens, einschließlich der Festlegung des konkreten Trassenverlaufs, erfolgt im anschließenden Planfeststellungsverfahren. Die gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung ist hierbei zu berücksichtigen. Den Antrag auf Planfeststellung muss die Amprion GmbH stellen. Planfeststellungsbehörde wird die Bezirksregierung Münster sein.“