Das Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert Stellungnahme der Bezirksregierung Münster
Die Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN hat am 27.08.2012 einen Antrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt, in der nächsten Regionalratssitzung am 17.09.2012 den folgenden Tagesordungspunkt einzufügen: „Bericht der Bezirksregierung über das Zustandekommen der Entscheidung, für die 25. Regionalplanänderung, keine FFH Verträglichkeitsprüfung durchzuführen“.
Die Fraktion nimmt an, dass die Bezirksregierung davon ausgeht, dass durch die Erweiterungspläne der kalkabbauenden Firmen erhebliche Auswirkungen auf das Natura 2000 Gebiet ausbleiben und deshalb eine FFH Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei. Die Auffassung des Gutachters der kalkabbauenden Firmen, dass einerseits die Planung „zu erheblichen Flächenverlusten des Wald-Lebensraumtyps Waldmeister-Buchenwald führt“, aber andererseits die „Eingriffswirkungen schon durch die zeitlich vorgezogen realisierten Schadensbegrenzungsmaßnahmen vermieden werden“ ist für die Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN nicht plausibel und widersprüchlich.
Es ist deshalb aus Sicht der Fraktion unumgänglich, die Rechtmäßigkeit der Planung durch eine FFH Verträglichkeitsprüfung nach europäischem Recht zu verifizieren. Die Bezirksregierung wurde deshalb schriftlich aufgefordert, ihre Beweggründe für das gewählte Vorgehen offen zu legen und rechtlich zu untermauern.
Die Bezirksregierung sieht sich laut mündlicher Auskunft an die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Zeit nicht in der Lage, den Antrag vom 27.08.2012 inhaltlich zu bearbeiten. Dies wurde für die Sitzung des Regionalrates am 17.12.2012 in Aussicht gestellt.
Das Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert Stellungnahme der Bezirksregierung Münster
Die Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN hat am 27.08.2012 einen Antrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt, in der nächsten Regionalratssitzung am 17.09.2012 den folgenden Tagesordungspunkt einzufügen: „Bericht der Bezirksregierung über das Zustandekommen der Entscheidung, für die 25. Regionalplanänderung, keine FFH Verträglichkeitsprüfung durchzuführen“.
Die Fraktion nimmt an, dass die Bezirksregierung davon ausgeht, dass durch die Erweiterungspläne der kalkabbauenden Firmen erhebliche Auswirkungen auf das Natura 2000 Gebiet ausbleiben und deshalb eine FFH Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei. Die Auffassung des Gutachters der kalkabbauenden Firmen, dass einerseits die Planung „zu erheblichen Flächenverlusten des Wald-Lebensraumtyps Waldmeister-Buchenwald führt“, aber andererseits die „Eingriffswirkungen schon durch die zeitlich vorgezogen realisierten Schadensbegrenzungsmaßnahmen vermieden werden“ ist für die Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN nicht plausibel und widersprüchlich.
Es ist deshalb aus Sicht der Fraktion unumgänglich, die Rechtmäßigkeit der Planung durch eine FFH Verträglichkeitsprüfung nach europäischem Recht zu verifizieren. Die Bezirksregierung wurde deshalb schriftlich aufgefordert, ihre Beweggründe für das gewählte Vorgehen offen zu legen und rechtlich zu untermauern.
Die Bezirksregierung sieht sich laut mündlicher Auskunft an die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Zeit nicht in der Lage, den Antrag vom 27.08.2012 inhaltlich zu bearbeiten. Dies wurde für die Sitzung des Regionalrates am 17.12.2012 in Aussicht gestellt.