Umweltministerium setzt klares Signal für den Erhalt des FFH Gebietes „Nördlicher Teutoburger Wald“
Am 24. Juni 2013 hat der Regionalrat in Münster getagt. In dieser Sitzung teilte die Bezirksregierung Münster mit, dass das Umweltministerium (MKULNV) per Erlass eine FFH Verträglichkeitsprüfung (FFH = Fauna, Flora, Habitat) zwingend gefordert hat, damit der Regionalrat über den Antrag der Firmen Buzzi/Dyckerhoff AG und Calcis Lienen auf Erweiterung der Kalkabbauflächen im Teutoburger Wald entscheiden kann.
Die beabsichtigten Erweiterungsflächen für den Kalkabbau (ca. 54 ha) liegen vollständig innerhalb des nach Europarecht geschützten NATURA 2000/ FFH Gebiet Teutoburger Wald. Ein Eingriff in dieses Schutzgebiet wäre theoretisch nur zulässig, wenn dieser Eingriff für die Natur nicht erheblich wäre. Der beabsichtigte Kalkabbau würde jedoch zweifellos einen Totalverlust dieses Teils des Schutzgebietes bedeuten.
Deshalb hatten die Firmen bereits in 2011 ein Kompensationskonzept vorgelegt, welches den Nachweis erbringen sollte, dass der Eingriff in die Natur an anderer Stelle zu kompensieren sei und somit eine Überprüfung der FFH Verträglichkeit nicht erforderlich wäre. Diesem Ansinnen hat das MKULNV nunmehr eine klare Absage erteilt.
Weiterhin hatten die Firmen sich auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2008 berufen, aus welcher sie das Recht auf Erweiterung der Abgrabungsflächen herleiten wollten. Durch den Erlass ist jedoch ebenso klar, dass eine solche Vereinbarung zwischen privatrechtlichen Firmen und Behördenvertretern rechtlich nicht geeignet ist, europäische FFH Richtlinien zu ersetzen.
Eine Ausweitung des Kalkabbaus über die bereits heute genehmigten Flächen hinaus käme nach erfolgter FFH Verträglichkeitsprüfung nur noch in Betracht, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses dieses erforderten, keine zumutbaren Alternativen bestünden und der notwendige Ausgleich für die erheblichen Eingriffe in die Natur bereits vollständig erbracht wäre.
Lassen sich die negativen Auswirkungen auf bestimmte, höchst schützenswerte Lebensräume nicht ausschließen, ist zudem die Einholung einer Stellungnahme der EU-Kommission unausweichlich.
Damit hat das Umweltministerium ein klares Signal gesetzt für den Erhalt dieses botanisch äußerst wertvollen und landesweit bedeutsamen Waldkorridors Teutoburger Wald.
Umweltministerium setzt klares Signal für den Erhalt des FFH Gebietes „Nördlicher Teutoburger Wald“
Am 24. Juni 2013 hat der Regionalrat in Münster getagt. In dieser Sitzung teilte die Bezirksregierung Münster mit, dass das Umweltministerium (MKULNV) per Erlass eine FFH Verträglichkeitsprüfung (FFH = Fauna, Flora, Habitat) zwingend gefordert hat, damit der Regionalrat über den Antrag der Firmen Buzzi/Dyckerhoff AG und Calcis Lienen auf Erweiterung der Kalkabbauflächen im Teutoburger Wald entscheiden kann.
Die beabsichtigten Erweiterungsflächen für den Kalkabbau (ca. 54 ha) liegen vollständig innerhalb des nach Europarecht geschützten NATURA 2000/ FFH Gebiet Teutoburger Wald. Ein Eingriff in dieses Schutzgebiet wäre theoretisch nur zulässig, wenn dieser Eingriff für die Natur nicht erheblich wäre. Der beabsichtigte Kalkabbau würde jedoch zweifellos einen Totalverlust dieses Teils des Schutzgebietes bedeuten.
Deshalb hatten die Firmen bereits in 2011 ein Kompensationskonzept vorgelegt, welches den Nachweis erbringen sollte, dass der Eingriff in die Natur an anderer Stelle zu kompensieren sei und somit eine Überprüfung der FFH Verträglichkeit nicht erforderlich wäre. Diesem Ansinnen hat das MKULNV nunmehr eine klare Absage erteilt.
Weiterhin hatten die Firmen sich auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2008 berufen, aus welcher sie das Recht auf Erweiterung der Abgrabungsflächen herleiten wollten. Durch den Erlass ist jedoch ebenso klar, dass eine solche Vereinbarung zwischen privatrechtlichen Firmen und Behördenvertretern rechtlich nicht geeignet ist, europäische FFH Richtlinien zu ersetzen.
Eine Ausweitung des Kalkabbaus über die bereits heute genehmigten Flächen hinaus käme nach erfolgter FFH Verträglichkeitsprüfung nur noch in Betracht, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses dieses erforderten, keine zumutbaren Alternativen bestünden und der notwendige Ausgleich für die erheblichen Eingriffe in die Natur bereits vollständig erbracht wäre.
Lassen sich die negativen Auswirkungen auf bestimmte, höchst schützenswerte Lebensräume nicht ausschließen, ist zudem die Einholung einer Stellungnahme der EU-Kommission unausweichlich.
Damit hat das Umweltministerium ein klares Signal gesetzt für den Erhalt dieses botanisch äußerst wertvollen und landesweit bedeutsamen Waldkorridors Teutoburger Wald.