Regionalplan erfüllt seine gesetzliche Aufgabe nach Meinung von Pro Teuto e.V. nicht
Der Regionalrat hat am 16.12.2013 den „Regionalplan Münsterland“ mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen aufgestellt. Jahrelang hatte die Planung gedauert, ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten, auch für die ehrenamtlichen Naturschutzverbände. Der Aufstellungsbeschluss des Regionalrates spiegelt die politischen Mehrheitsverhältnisse im Regionalrat wieder und muss von der Landesregierung (Staatskanzlei) noch geprüft werden, bevor er rechtskräftig wird.
Pro Teuto e.V. kritisiert, dass der neu aufgestellte Regionalplan seine gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllt. Die Gesetze fordern (z.B. § 18 LPIG), dass der Regionalplan „regionale Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes“ darstellen soll. Damit sich Naturschutz verwirklichen und positiv entwickeln kann, muss der Regionalplan jedoch auch ausreichend Flächen zum Schutz der Natur vorsehen, er muss seiner Rolle als „Landschaftsrahmenplan“ genügen. Der neu aufgestellte Regionalplan hat jedoch in einer beispiellosen Weise Bereiche zum Schutz der Natur (= BSN Flächen) ersatzlos gestrichen. Insgesamt wurden für das Münsterland mehrere tausend Hektar BSN Flächen gestrichen. Die gesetzliche Verpflichtung der Regionalplanung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Natur überhaupt die theoretische Chance hat, sich positiv zu entwickeln, wurde nach Meinung von Pro Teuto e.V. damit ignoriert. Das gesetzliche Erfordernis der „Nachhaltigkeit der Raumplanung“ ist im Raumordnungsgesetz eine besonders hervorgehobene Leitvorstellung. Danach sollen die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang gebracht werden, um eine dauerhafte, großräumig ausgewogene Ordnung des Raumes herbeizuführen.
Durch die massive Rücknahme der BSN Flächen wird das Artensterben nun weiter voranschreiten. Für Fasane, Hasen, Kiebitze, Feldlerchen u.a. sieht es schlecht aus, denn die Verödung der Agrarlandschaft (einseitiger Maisanbau/Rapsanbau) wird weiter zunehmen. Die ehrenamtlichen Naturschutzverbände haben um jede einzelne BSN Fläche gekämpft. Aus Sicht von Pro Teuto e.V. sind möglicherweise auch Verfahrensfehler entstanden, denn das Meinungsausgleichsverfahren hätte auf einer ergebnisoffenen Datengrundlage (der Entwurfsplanung) erfolgen müssen! Im Ergebnis erfolgte aus Sicht von Pro Teuto e.V. keine nachvollziehbare Abwägung aller Belange auf Basis solider naturschutzfachlicher Erfordernisse.
Pro Teuto vertraut darauf, dass die Landesplanungsbehörde gem § 19 Abs 6 Landesplanungsgesetz kein Einvernehmen erteilt und als fachlich zuständiges Landesministerium Einwendungen aufgrund der mangelhaften Landschaftsrahmenplanung erhebt.
Auch der BUND e.V. kritisiert den Regionalplan in seiner Mitgliederzeitschrift „DIE DISTEL“, siehe nachfolgender Link
HIER WEITERLESEN
Quellenangabe: BUND e.V. Kreisgruppe Steinfurt
Regionalplan erfüllt seine gesetzliche Aufgabe nach Meinung von Pro Teuto e.V. nicht
Der Regionalrat hat am 16.12.2013 den „Regionalplan Münsterland“ mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen aufgestellt. Jahrelang hatte die Planung gedauert, ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten, auch für die ehrenamtlichen Naturschutzverbände. Der Aufstellungsbeschluss des Regionalrates spiegelt die politischen Mehrheitsverhältnisse im Regionalrat wieder und muss von der Landesregierung (Staatskanzlei) noch geprüft werden, bevor er rechtskräftig wird.
Pro Teuto e.V. kritisiert, dass der neu aufgestellte Regionalplan seine gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllt. Die Gesetze fordern (z.B. § 18 LPIG), dass der Regionalplan „regionale Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes“ darstellen soll. Damit sich Naturschutz verwirklichen und positiv entwickeln kann, muss der Regionalplan jedoch auch ausreichend Flächen zum Schutz der Natur vorsehen, er muss seiner Rolle als „Landschaftsrahmenplan“ genügen. Der neu aufgestellte Regionalplan hat jedoch in einer beispiellosen Weise Bereiche zum Schutz der Natur (= BSN Flächen) ersatzlos gestrichen. Insgesamt wurden für das Münsterland mehrere tausend Hektar BSN Flächen gestrichen. Die gesetzliche Verpflichtung der Regionalplanung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Natur überhaupt die theoretische Chance hat, sich positiv zu entwickeln, wurde nach Meinung von Pro Teuto e.V. damit ignoriert. Das gesetzliche Erfordernis der „Nachhaltigkeit der Raumplanung“ ist im Raumordnungsgesetz eine besonders hervorgehobene Leitvorstellung. Danach sollen die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang gebracht werden, um eine dauerhafte, großräumig ausgewogene Ordnung des Raumes herbeizuführen.
Durch die massive Rücknahme der BSN Flächen wird das Artensterben nun weiter voranschreiten. Für Fasane, Hasen, Kiebitze, Feldlerchen u.a. sieht es schlecht aus, denn die Verödung der Agrarlandschaft (einseitiger Maisanbau/Rapsanbau) wird weiter zunehmen. Die ehrenamtlichen Naturschutzverbände haben um jede einzelne BSN Fläche gekämpft. Aus Sicht von Pro Teuto e.V. sind möglicherweise auch Verfahrensfehler entstanden, denn das Meinungsausgleichsverfahren hätte auf einer ergebnisoffenen Datengrundlage (der Entwurfsplanung) erfolgen müssen! Im Ergebnis erfolgte aus Sicht von Pro Teuto e.V. keine nachvollziehbare Abwägung aller Belange auf Basis solider naturschutzfachlicher Erfordernisse.
Pro Teuto vertraut darauf, dass die Landesplanungsbehörde gem § 19 Abs 6 Landesplanungsgesetz kein Einvernehmen erteilt und als fachlich zuständiges Landesministerium Einwendungen aufgrund der mangelhaften Landschaftsrahmenplanung erhebt.
Auch der BUND e.V. kritisiert den Regionalplan in seiner Mitgliederzeitschrift „DIE DISTEL“, siehe nachfolgender Link
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Quellenangabe: BUND e.V. Kreisgruppe Steinfurt