Die bereits seit 2005 stattfindende Mitverbrennung von Abfallstoffen mitten in Lengerich wurde offensichtlich ohne qualifizierte FFH Verträglichkeitsprüfung (FFH = Fauna, Flora, Habitat) genehmigt, das hat die Bezirksregierung Münster inzwischen eingeräumt, Zitat aus dem Schreiben der Bezirksregierung vom 19.05.2014: „Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist damals folglich nicht unbedacht unterlassen worden, sondern sie wurde gemäß dem damaligen Erkenntnisstand als nicht erforderlich angesehen. Festzustellen ist aber, dass nach heutigen Maßstäben die damalige FFH-Verträglichkeitsvorprüfung nicht ausreichen würde“. Da aber in 2005 die gleichen FFH-Richtlinien Gültigkeit hatten wie heute, hätte diese Genehmigung aus Sicht von Pro Teuto e.V. überhaupt nicht erteilt werden dürfen, sie ist aber heute rechtskräftig. Die jetzt genehmigte Klärschlammverbrennung ist eine Änderung/Erweiterung dieser Genehmigung aus 2005.
Die bereits seit 2005 stattfindende Mitverbrennung von Abfallstoffen mitten in Lengerich wurde offensichtlich ohne qualifizierte FFH Verträglichkeitsprüfung (FFH = Fauna, Flora, Habitat) genehmigt, das hat die Bezirksregierung Münster inzwischen eingeräumt, Zitat aus dem Schreiben der Bezirksregierung vom 19.05.2014: „Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist damals folglich nicht unbedacht unterlassen worden, sondern sie wurde gemäß dem damaligen Erkenntnisstand als nicht erforderlich angesehen. Festzustellen ist aber, dass nach heutigen Maßstäben die damalige FFH-Verträglichkeitsvorprüfung nicht ausreichen würde“. Da aber in 2005 die gleichen FFH-Richtlinien Gültigkeit hatten wie heute, hätte diese Genehmigung aus Sicht von Pro Teuto e.V. überhaupt nicht erteilt werden dürfen, sie ist aber heute rechtskräftig. Die jetzt genehmigte Klärschlammverbrennung ist eine Änderung/Erweiterung dieser Genehmigung aus 2005.