Aktuell Müllverbrennung

Pro Teuto Kommentar zum WN Artikel: „Vorwürfe unbegründet“ vom 28.06.2014

Es ist richtig, dass die staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Thema „Ausschleusung von Filterstäuben“ eingestellt worden sind.

Mit Schreiben vom 11.06.2014, eingegangen am 17.06.14, hat die Staatsanwaltschaft Münster mitgeteilt, dass, wörtliches Zitat: „die Bezirksregierung Münster erneut um fachaufsichtsbehördliche Stellungnahme gebeten worden ist. Aufgrund dieser Stellungnahme ist nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbar, dass die Anlagenbetreiber gegen die von Ihnen angeführte Nebenbestimmung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungbescheides …verstoßen.“… „Dieser Feststellung hat sich auch das Forschungsinstitut der Zementindustrie GmbH als anerkannte Messstelle nach §§ 26, 28 BImschG angeschlossen… Darüber hinaus hat die Bezirksregierung Münster das … Ermittlungsverfahren zum Anlaß einer Überprüfung der in Rede stehenden Zementanlage genommen… Dabei ist festgestellt worden, dass der gesamte EGR Staub im Jahre 2013 sicher in die Produktpalette des Zementwerkes aufgenommen wurde.“

Pro Teuto Kommentar:

  • Pro Teuto hatte die Staatsanwaltschaft Münster um Überprüfung der Jahre 2005 bis heute gebeten, nach dem Wortlaut des Schreibens wurde aber scheinbar nur das Jahr 2013 überprüft. Pro Teuto hatte bereits im Scopingtermin zur Klärschlammverbrennung im Jahr 2012 um eine Stoffstromanalyse /Überprüfung der Filterstaubausschleusung gebeten.
  • Pro Teuto hat niemals Vorwürfe gegen die Fa.Dyckerhoff geäußert, sondern die Staatsanwaltschaft um Überprüfung der Einhaltung einer Nebenbestimmung des Genehmigungsbescheides aus 2005 gebeten, da die Bezirksregierung Münster innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach dem Anhörungstermin in der Gempthalle die Frage nach der Filterstaubausschleusung nicht beantwortet hatte.

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