Zurzeit wird eine Anlage zur Flufflagerung und -dosierung gebaut, die die Kapazität der Annahmestation auf ca. 130 Tonnen pro Stunde erhöht. In dem Genehmigungsverfahren zur Klärschlammverbrennung wird behauptet, dass die Menge der eingesetzten Sekundärbrennstoffe wie z.B. Fluff (Kunststoffe) nicht erhöht werden soll.
Seite 53 des TB_UBt 0201/2012/M (der Antragsunterlagen zur Klärschlammverbrennung) sagt jedoch aus, dass „die Anlage so konzipiert ist, dass sie zukünftig auch für die Versorgung der Hauptfeuerung des Drehofens 8 und zur Versorgung des Calcinatorfeuerung des Drehofens 4 erweitert werden kann.“
Zurzeit wird eine Anlage zur Flufflagerung und -dosierung gebaut, die die Kapazität der Annahmestation auf ca. 130 Tonnen pro Stunde erhöht. In dem Genehmigungsverfahren zur Klärschlammverbrennung wird behauptet, dass die Menge der eingesetzten Sekundärbrennstoffe wie z.B. Fluff (Kunststoffe) nicht erhöht werden soll.
Seite 53 des TB_UBt 0201/2012/M (der Antragsunterlagen zur Klärschlammverbrennung) sagt jedoch aus, dass „die Anlage so konzipiert ist, dass sie zukünftig auch für die Versorgung der Hauptfeuerung des Drehofens 8 und zur Versorgung des Calcinatorfeuerung des Drehofens 4 erweitert werden kann.“