Aktuell Müllverbrennung

Landtag beschließt Antrag zum Thema Mitverbrennung

Novellierung der 17. Bundesimmisionsverordnung – Schadstoffbelastung bei der Abfallmitverbrennung vermindern

Am 07. März wurde im Umweltausschuss der – gemeinsam von SPD und Bündnis 90/die Grünen gestellte Antrag –  „Novellierung der 17. BImSchV – Schadstoffbelastung durch Abfallmitverbrennung vermindern, Öko-Dumping verhindern“ (Drucksache 15/2358) beschlossen.

Dieses Antrag beinhaltet 4 Forderungen:

  • die 17. BImSchV dahingehend zu ändern, dass Mitverbrennungsanlagen durchgängig den gleichen aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erfüllen müssen, wie reguläre Müllverbrennungsanlagen;
  • die Ausnahmetatbestände für Mitverbrennungsanlagen in der 17. BImSchV entsprechend gestrichen werden;
  • die bestehenden Irrelevanzklauseln im Hinblick auf Mitverbrennungsanlagen mit dem Ziel einer Reduktion der Gesamtbelastung überprüft werden;
  • die vorhandenen Grenzwerte der 17. BImSchV im Hinblick auf neue Schadstoffe ergänzt und für alle Schadstoffe ambitioniert angepasst werden – dies gilt insbesondere für Quecksilber, Arsen, PCB und ähnliche umwelterhebliche Schadstoffe.

Zugleich kündigte Johannes Remmel an, den Antrag mit seinen vier Hauptforderungen als Grundlage für die weiteren Beratungen bei der anstehenden Novelle des Bundesrechts zu nehmen.

Weitere Infos unter:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2358.pdf?von=1&bis=0