Am 24.03.2017 um 24 Uhr endete die Beteiligungsfrist zur Stellungnahme zum Sachlichen Teilplan Kalkstein des Regionalplans Münsterland. Bis Mitternacht konnten noch Hinweise und Anregungen per eMail an die Bezirksregierung nach Münster geschickt werden.
Damit ist nach dem Ende der Beteiligungsfrist zum Bundes-Immisionsschutzgesetz-Verfahren der Firma Dyckerhoff in Lengerich (Erhöhung des Anteils der Sekundärbrennstoffe auf bis zu 100%, Erhöhung der maximal zulässigen Schwermetallgehalte im Eisenoxidträger) am 20.03.2017 vier Tage später auch das zweite umfassende Beteiligungsverfahren rund um die Kalkgewinnung und -verarbeitung in unserem Raum abgeschlossen worden.
Die Bürgerinitiative Pro Teuto dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, Stellungnehmern und Hinweisgebern für die zahlreichen Gespräche und Diskussionen, die vielfältige Beteiligung und natürlich auch für die eingebrachten Einwände herzlich.
Am Freitag, 24.03.2017, wurden der Bezirksregierung in Münster fristgerecht mehrere Hundert Bürger-Stellungnahmen zum Sachlichen Teilplan Kalkstein von Pro Teuto übergeben.
Zum weiteren Vorgehen führt die Bezirksregierung aus:
Nach Ablauf der Beteiligungsfrist wird sich die Bezirksregierung Münster mit den fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen auseinandersetzen, Anregungen und Bedenken der Verfahrensbeteiligten und aus der Öffentlichkeit gegeneinander und untereinander abwägen. Zu allen eingegangenen Anregungen und Bedenken werden dann Ausgleichsvorschläge formuliert.
Anschließend werden diese Ausgleichsvorschläge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert. Hierbei geht es der Regionalplanung darum, einen größtmöglichen Konsens mit allen Beteiligten zu erreichen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Erörterungen wird der Regionalplanentwurf nochmals überarbeitet. Handelt es sich dabei um wesentliche Änderungen, erfolgt eine erneute Auslegung der aktualisierten Verfahrensunterlagen.
Abschließend entscheidet der Regionalrat über die Inhalte des künftigen Regionalplans und trifft dabei den so genannten Aufstellungsbeschluss. Er muss dabei auch über die Planinhalte entscheiden, zu denen vorab kein regionaler Konsens hergestellt werden konnte. Der Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat soll nach derzeitigem Planungsstand im Herbst 2017 erfolgen.
Danach ist der dann aufgestellte Plan der Staatskanzlei NRW als Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird der Sachliche Teilplan „Kalkstein“ wirksam.
Am 24.03.2017 um 24 Uhr endete die Beteiligungsfrist zur Stellungnahme zum Sachlichen Teilplan Kalkstein des Regionalplans Münsterland. Bis Mitternacht konnten noch Hinweise und Anregungen per eMail an die Bezirksregierung nach Münster geschickt werden.
Damit ist nach dem Ende der Beteiligungsfrist zum Bundes-Immisionsschutzgesetz-Verfahren der Firma Dyckerhoff in Lengerich (Erhöhung des Anteils der Sekundärbrennstoffe auf bis zu 100%, Erhöhung der maximal zulässigen Schwermetallgehalte im Eisenoxidträger) am 20.03.2017 vier Tage später auch das zweite umfassende Beteiligungsverfahren rund um die Kalkgewinnung und -verarbeitung in unserem Raum abgeschlossen worden.
Die Bürgerinitiative Pro Teuto dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, Stellungnehmern und Hinweisgebern für die zahlreichen Gespräche und Diskussionen, die vielfältige Beteiligung und natürlich auch für die eingebrachten Einwände herzlich.
Am Freitag, 24.03.2017, wurden der Bezirksregierung in Münster fristgerecht mehrere Hundert Bürger-Stellungnahmen zum Sachlichen Teilplan Kalkstein von Pro Teuto übergeben.
Zum weiteren Vorgehen führt die Bezirksregierung aus:
Nach Ablauf der Beteiligungsfrist wird sich die Bezirksregierung Münster mit den fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen auseinandersetzen, Anregungen und Bedenken der Verfahrensbeteiligten und aus der Öffentlichkeit gegeneinander und untereinander abwägen. Zu allen eingegangenen Anregungen und Bedenken werden dann Ausgleichsvorschläge formuliert.
Anschließend werden diese Ausgleichsvorschläge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert. Hierbei geht es der Regionalplanung darum, einen größtmöglichen Konsens mit allen Beteiligten zu erreichen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Erörterungen wird der Regionalplanentwurf nochmals überarbeitet. Handelt es sich dabei um wesentliche Änderungen, erfolgt eine erneute Auslegung der aktualisierten Verfahrensunterlagen.
Abschließend entscheidet der Regionalrat über die Inhalte des künftigen Regionalplans und trifft dabei den so genannten Aufstellungsbeschluss. Er muss dabei auch über die Planinhalte entscheiden, zu denen vorab kein regionaler Konsens hergestellt werden konnte. Der Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat soll nach derzeitigem Planungsstand im Herbst 2017 erfolgen.
Danach ist der dann aufgestellte Plan der Staatskanzlei NRW als Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird der Sachliche Teilplan „Kalkstein“ wirksam.