Was wurde im Jahr 2005 in welchen Mengen bereits zur Mitverbrennung genehmigt ?
Das Zementwerk Buzzi/Dyckerhoff AG erhielt im Juli 2005 die Genehmigung zum Einsatz von Ersatzbrennstoffen Fluff (1), Tiermehl (2) und Lösemittel (3) für die Drehrohröfen Nr. 4 und Nr. 8. Die genannte Mengeneinheit sind Tonnen pro Stunde. Ersatzbrennstoffe werden sowohl im Ofen 4, als auch in Ofen 8 verbrannt.
Genehmigte Einsatzmengen Drehrohrofenanlage 4:
Erzeugung von max. 60% der notwendigen Feuerungswärme durch den Einsatz von Fluff, Tiermehl und Lösemittel in der Hauptfeuerung, sowie von Fluff und Tiermehl in der Calzinatorfeuerung
Drehrohrofenanlage 4 | Hauptfeuerung | Calzinatorfeuerung |
bis max. t/h | bis max. t/h | |
Feste Sekundärbrennstoffe
Heizwert 20 +- 2 MJ/kg |
7,7 | |
Tiermehl
Heizwert 20 +- 5 MJ/kg |
4,5 | |
Lösemittel
Hu >- 14 MJ/kg im Mittel 18 |
2,5 |
Genehmigte Einsatzmengen Drehrohrofenanlage 8:
Erzeugung von max. 75% der notwendigen Feuerungswärme durch den Einsatz von Fluff, Tiermehl und Lösemittel in der Hauptfeuerung, sowie von Fluff und Tiermehl in der Calzinatorfeuerung
Drehrohrofenanlage 8 | Hauptfeuerung | Calzinatorfeuerung |
bis max. t/h | bis max. t/h | |
Feste Sekundärbrennstoffe
Heizwert 20 +- 2 MJ/kg |
11,0 | |
Tiermehl
Heizwert 20 +- 5 MJ/kg |
7,0 | |
Lösemittel
Hu >- 14 MJ/kg im Mittel 18 |
4,0 |
Quelle: Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 28.Juli 2005
Um die jährlichen Mengen zu erhalten müssten die Werte bei einer angenommenen Anzahl von 4.500 Betriebsstunden pro Jahr mit der Zahl 4.500 multipliziert werden. Für die genehmigten Tiermehlmengen dürfen auch feste Sekundärbrennstoffe verbrannt werden. Dadurch erhöht sich die Menge an festen Sekundärbrennstoffen dann auf max. 21t/h*
*Quelle: siehe Ergänzungsbescheid aus 2007
Beispielrechnung: 21 t Fluff pro Stunde x 8000 Betriebsstunden = 168.000 Tonnen / Jahr
Die Genehmigungen sind an eine Reihe von Auflagen gebunden.
(1) Fluff : Feste Ersatzbrennstoffe, z.B. Kunststoffabfälle, Farb- und Lackabfälle,
nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen, Gummi, etc.
(2) Tiermehl
(3) Lösemittel: z.B. Reaktions- und Destillationsrückstände, Farb- oder Lackschlämme,
halogenierte Lösemittelgemische, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen, etc.