Genehmigung zur Müllverbrennung

Was wurde im Jahr 2005 in welchen Mengen bereits zur Mitverbrennung genehmigt ?

Das Zementwerk Buzzi/Dyckerhoff AG  erhielt im Juli 2005 die Genehmigung zum Einsatz von Ersatzbrennstoffen Fluff (1), Tiermehl (2) und Lösemittel (3) für die Drehrohröfen Nr. 4 und Nr. 8. Die genannte Mengeneinheit sind Tonnen pro Stunde. Ersatzbrennstoffe werden sowohl im Ofen 4, als auch in Ofen 8 verbrannt.

Genehmigte Einsatzmengen Drehrohrofenanlage 4:

Erzeugung von max. 60% der notwendigen Feuerungswärme durch den Einsatz von Fluff, Tiermehl und Lösemittel in der Hauptfeuerung, sowie von Fluff und Tiermehl in der Calzinatorfeuerung

Drehrohrofenanlage 4 Hauptfeuerung Calzinatorfeuerung
bis max. t/h bis max. t/h
Feste Sekundärbrennstoffe

Heizwert 20 +- 2 MJ/kg

7,7
Tiermehl

Heizwert 20 +- 5 MJ/kg

4,5
Lösemittel

Hu >- 14 MJ/kg im Mittel 18
MJ/kg

2,5

 

 

Genehmigte Einsatzmengen Drehrohrofenanlage 8:

Erzeugung von max. 75% der notwendigen Feuerungswärme durch den Einsatz von Fluff, Tiermehl und Lösemittel in der Hauptfeuerung, sowie von Fluff und Tiermehl in der Calzinatorfeuerung

Drehrohrofenanlage 8 Hauptfeuerung Calzinatorfeuerung
bis max. t/h bis max. t/h
Feste Sekundärbrennstoffe

Heizwert 20 +- 2 MJ/kg

11,0
Tiermehl

Heizwert 20 +- 5 MJ/kg

7,0
Lösemittel

Hu >- 14 MJ/kg im Mittel 18
MJ/kg

4,0

Quelle: Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 28.Juli 2005

 

Um die jährlichen Mengen zu erhalten müssten die Werte bei einer angenommenen Anzahl von 4.500 Betriebsstunden pro Jahr mit der Zahl 4.500 multipliziert werden. Für die genehmigten Tiermehlmengen dürfen auch feste Sekundärbrennstoffe verbrannt werden. Dadurch erhöht sich die Menge an festen Sekundärbrennstoffen dann auf max. 21t/h*

*Quelle: siehe Ergänzungsbescheid aus 2007

Beispielrechnung:  21 t Fluff pro Stunde x 8000 Betriebsstunden = 168.000 Tonnen / Jahr

Die Genehmigungen sind an eine Reihe von Auflagen gebunden.

 

(1) Fluff : Feste Ersatzbrennstoffe, z.B. Kunststoffabfälle, Farb- und Lackabfälle,
nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen, Gummi, etc.

(2) Tiermehl

(3) Lösemittel: z.B. Reaktions- und Destillationsrückstände, Farb- oder Lackschlämme,
halogenierte Lösemittelgemische, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen, etc.