Das Geschäft mit dem Müll

Das Geschäft mit dem Müll

Moderne, technisch ausgereifte Müllverbrennungsanlagen (MVA) unterschreiten die gesetzlichen Grenzwerte für Imissionen der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSCHV) deutlich.

Zementwerke wurden ursprünglich für die Zementherstellung gebaut und sind für die Müllverbrennung nicht konzipiert worden. Durch bestimmte gesetzliche Ausnahmetatbestände müssen diese Anlagen nicht durchgängig den aktuellsten Stand der Umwelttechnik (z.B. Rauchgasreinigung) erreichen und können so erheblich billiger den Müll entsorgen als moderne Müllverbrennungsanlagen.

Der Gesetzgeber erlaubt den Zementwerken mehr Schadstofffrachten in die Luft auszustoßen, als dieses in modernen Müllverbrennungsanlagen erlaubt ist.

In einer freien Marktwirtschaft führt diese gesetzliche Ungleichbehandlung zwischen Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken zu einer mengenmäßigen Ausweitung der Mitverbrennung in Zementwerken. Einige moderne, gut ausgestattete Müllverbrennungsanlagen in NRW haben deshalb bereits betriebswirtschaftliche Probleme.

Dieses System des Preisdumping (Öko-dumping) belastet die Umwelt. Während die umweltschonenden MVA teilweise nicht voll ausgelastet sind, werden die Abfälle in Zementwerken billiger mitverbrannt, weil es für die Unternehmen lukrativ ist.

Für die Verbrennung von Braunkohle müssen ab dem Jahr 2013 Emissionszertifikate gekauft werden, die für Lösungsmittel und Klärschlamm nicht vorgeschrieben sind. Dadurch wird die Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen in Zukunft noch lukrativer.

Bei einem angenommenen Entsorgungspreis von ca. 50 EURO pro Tonne Klärschlamm würde eine Verbrennung von 60.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr einen Rohertrag von ca. 3 Millionen EURO bringen.

 

Endprodukte als Schadstoffsenke

Die Verwendung von Ersatzbrennstoffen führt zu einem erhöhten Schadstoffeintrag in die Produkte, z.B. Zement. Ein gewisser Teil der abfallstämmigen Schadstoffe verbleibt im Klinker bzw. im Zement. Zement wird so als „Schadstoffsenke“ benutzt.